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HauptversammlungDie Hauptversammlung einer AktiengesellschaftAls Hauptversammlung (HV) bezeichnet man den wesentlichsten Termin im Geschäftsjahr einer Aktiengesellschaft (AG). Für so manchen Aktionär ist die HV auch das ideale Ventil, den Unmut über den Vorstand und/oder Aufsichtsrat der betreffenden AG kundzutun bzw. sich am (fast immer vorhandenen) Buffet ein wenig "Sonderdividende" abzuholen. Hiebei unterscheidet man zwei Arten der Hauptversammlung: 1. Die ordentliche Hauptversammlung
Diese findet 1x im Jahr statt. Teilnahme- und stimmberechtigt (soweit die entsprechenden Aktien ein Stimmrecht
vorsehen) sind alle Aktionäre der AG.
2. Die außerordentliche Hauptversammlung
Findet nicht jährlich statt - sondern (wie der Name schon verrät) bei außerordentlichen Ereignissen.
Der Besuch einer Hauptversammlung muss via depotführender Bank rechtzeitig beantragt werden (Stimmrechtskarte)!
Prinzipiell sind Hauptversammlungen von gut geführten Firmen eher ein langweiliger Formalakt (für den
Privatinvestor) - bei Unternehmen, die in Turbulenzen sind, jedoch oft eine erfrischende Kopfwäsche (die aber auch
sehr lange in den Abend dauern kann).
Zuletzt verändert: 15. 07. 2010, 13h59
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