CMS Login

Die Geldmarie

Das unabhängige Finanzportal

Tipps und Tricks rund um die Marie

Rubriken

Bankgeheimnis


Das Bankgeheimnis in Österreich

Kaum war die Geldmarie vor vielen Jahren in den Hallen der altehrwürdigen (aber eher unwürdig abgegangenen) Länderbank angekommen, musste sie auch schon ein wesentliches Blatt Papier unterschreiben: Die Verpflichtung zur Einhaltung des Bankgeheimnisses. Lebenslang.

Eigentlich schade - denn ein Verstoß gegen diese Verpflichtung wäre durchaus reizvoll: Auch einfache Bankangestellte wissen so manche interessante Story über Menschen und deren Umgang mit Geld zu erzählen. Doch leider - aus diesen Zoten wird nichts.

Denn alle Bankangestellten in Österreich sind (unter Schadenersatz- und Strafandrohung) zu lebenslanger Verschwiegenheit bezüglich ihres bankinternen Wissens (Finanzielle Verhältnisse der Kunden) verpflichtet und haben gleichzeitig auch das Recht der Auskunftsverweigerung gegenüber Dritten (z.B. Polizei oder Finanzamt). Was ja teilweise durchaus Sinn macht.

Das Bankgeheimnis ist in Österreich im §38 des Bankwesengesetzes geregelt. Auskünfte an Dritte dürfen nur nach richterlichem Auftrag gegeben werden - dies bedingt die Existenz eines entspechenden Strafverfahrens. Und auch bei bestimmten Strafverfahren gibt es Ausnahmen (=keine Auskunft). Kontoauskünfte dürfen jedenfalls (bis heute) nur von österreichischen Gerichten angeordnet werden. Und das kommt relativ selten vor - in Steuerangelegenheiten auch viel seltener als man denkt, denn kaum jemand lässt es überhaupt darauf ankommen (wäre nur mit unnötigen Zusatzkosten verbunden).

Bei substanziellen Verdachtsmomenten in Sachen Steuerbetrug, Geldwäsche oder anderen strafrechtlich relevanten Delikten würde eine richterliche Weisung (ausgelöst durch eine Behörde) sehr rasch ergehen lassen, was dann in einem Gerichtsbescheid mündet. Davon betroffene Kontoinhaber können, müssen aber nicht davon informiert werden.

Vor allem bei Rechtshilfeansuchen aus dem Ausland (Zumeist in Sachen "Verdacht auf Steuerhinterziehung") gibt es aber nach wie vor häufig ablehnende Bescheide. Dies erregt natürlich den Zorn so mancher anderer Länder (z.B. Deutschland), deren Bürger teilweise (wohl nicht zu Unrecht) verdächtigt werden, unversteuerte Gelder bzw. "Schwarzgeld" in Österreich anzulegen. Gegenüber deutschen Behörden wurde z.B. sehr lange blockiert - mit der (etwas fadenscheinigen) Begründung, dass in Deutschland nicht gegen die Einleitung von Finanzstrafverfahren berufen werden kann.

Das Bankgeheimnis in Österreich wird jedoch (auch unter dem sanften Druck der EU) nach und nach gelockert und wird wohl früher oder später einen europäischen Standard erreichen. 2009 gestand man zu, dass in Zukunft bei "begründetem Verdacht auf Steuervergehen" Auskunft erteilt wird - eine solide Dokumentation des Verdachts vorausgesetzt.

Sämtliche klassische mitteleuropäische "Steuerfluchtstaaten" wie Belgien, Luxemburg, Liechtenstein, Andorra oder auch die Schweiz taten gleiches und bekundeten (unter Druck geraten) Kooperationsbereitschaft.

Liebe Kleinanleger, Spekulanten und Steuerflüchtlinge: Keine Sorge, die Geldmarie wird weiter schweigen!;-)

Geldmarie-Linktipp:

Zuletzt verändert: 18. 02. 2011, 10h58