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SpareinlagensicherungEinlagensicherung von Spareinlagen 2012Als Spareinlagensicherung oder Einlagensicherung werden gesetzliche und freiwillige Maßnahmen zum Schutz von Sparguthaben sowie Gehaltskonten (auch Pensionskonten, Festgelder, Sparkarten u.ä.) bei inländischen Banken und Sparkassen bezeichnet. Einlagensicherung natürliche Personen ab 1.1.2010Ab 1.1.10 gibt es wieder einen Höchstbetrag pro Person und Bank: 100.000 Euro. Dies gilt auch für Klein- und Mittelbetriebe. Die seit Oktober 2008 bestehende (unbegrenzte) Einlagensicherung wurde dadurch wieder ersetzt. Einlagensicherung nicht natürliche Personen ab 1.1.2010Die Spareinlagensicherung für Klein- und Mittelbetriebe beträgt dann weiterhin 50.000 Euro - die Grenze für Großbetriebe wird dann ebenso (von vorher 20.000 Euro) auf 50.000 Euro angehoben. Für Firmen gilt nach wie vor ein Selbstbehalt von 10%. Bei der Einlagensicherung sind Kapital und Zinsen auf Sparbüchern, Konten, Sparkarten und Bausparkonto pro natürliche Person und pro Bank bis zu einem Betrag von 100.000 Euro gesichert - beachten Sie aber, dass (insbesondere in Zeiten hoher Zinsen) die Zinsgutschriften die 100.000-Euro-Grenze überschreiten könnten... Keine Einlagensicherung:Ungesichert sind Einlagen oder Forderungen aus Wertpapier-Dienstleistungen von Unternehmen (inkl. Genossenschaften und Vereine), die die Voraussetzungen für große Kapitalgesellschaften lt. § 221 Abs. 3 UGB erfüllen, öffentlich-rechtliche Institutionen, Kredit- oder Finanzinstitute, Investmentgesellschaften, Pensionsfonds bzw. -kassen, und Versicherungen. Auch gibt es weitere Ausnahmen von der Sicherungspflicht gem. § 93 Abs. 5 BWG. Auch Fremdwährungskonten in Währungen außerhalb des Euros bzw. von EWR-Währungen (Franken wäre dabei) sind nicht via Einlagensicherung geschützt. Trotz Einlagensicherung vorsichtig auswählenSchon in der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass hohe Zinsversprechungen -weit außerhalb der Norm- oft mit Kapitalproblemen der Banken einhergingen. Ein klassisches Beispiel war die Rieger-Bank - dort hätte sogar der oft zweifelhafte "gesunde Menschenverstand" viele Sorgen und Probleme vermieden. Und die Einlagensicherung war damals noch nicht so hoch wie heute... Bevor Sie einer relativ unbekannten Bank Gelder überlassen, sollten Sie jedenfalls wissen, ob diese in den heimischen Haftungsverbänden Mitglied sind bzw. wie hoch die jeweilige Einlagensicherung des Stammhauses (im Ausland) ist. In Österreich gibt es 5 wesentliche Haftungsverbände:
Einlagensicherung ING DibaZweigniederlassungen von ausländischen Kreditinstituten unterliegen allerdings den jeweiligen (unterschiedlichen) Einlagensicherungsrichtlinien der entsprechenden Heimatländer. Ein klassisches (und immer wieder gefragtes) Beispiel ist hier die Ing. Diba, die dem soliden Sicherungssystem der deutschen Banken (gilt auch für Kunden aus Österreich) unterliegt. Weitere Informationen dazu hier: Einlagensicherung ING DiBa in Österreich Bei der isländischen Kaupthing Edge kam es 2008 aus Sicherheitsgründen seitens FMA (Finanzmarktaufsicht) zum "Einfrieren" der Kundengelder, welche nach ein paar Wochen dann die Einlagen retournierte (betraf nur ein paar Hundert Personen). Relativ aktuelle Stände der Einlagensicherung in Europa sowie weltweit finden Sie übrigens beim Wikipedia-Link in der Linksammlung. Bisherige Sicherungsfälle der Einlagensicherung in Österreich:
Einlagensicherung intelligent nützen:Mit 100.000 Euro sind die Spareinlagen derzeit ausgesprochen solide gesichert. Wer über höhere Spareinlagen als 100.000 verfügt, sollte sein Geld aber unbedingt bei unterschiedlichen Banken anlegen. Z.b. 80.000 Euro da, 75.000 Euro dort. Abgesehen davon, kann man sich bei derartigem Vermögen auch durchaus vorsichtig in andere (relative sichere) Veranlagungsvarianten wagen. Wenn ziemlich unbekannte Banken extrem nach oben abweichenden Zinsen versprechen, sollte der Sparer mit "Hausverstand" nun eigentlich ausreichend gewarnt sein und nicht alles auf eine Karte (Bank) setzen! Einlagensicherung auch beim BausparenAuch Guthaben auf Bausparverträgen der 4 heimischen Bausparkassen unterliegen der Einlagensicherung - die Bausparkassen sind ebenfalls den Haftungsverbänden beigetreten. Geldmarie-Linktipps:
Zuletzt verändert: 02. 01. 2012, 13h34
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