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Die Geldmarie

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Valuta


Vorsicht bei der Valutierung (Wertstellung)

Unter "Valuta" versteht man im Bankgeschäft zumeist die Wertstellung eines Betrages (einer Sollbuchung oder auch einer Habenbuchung) auf dem Konto. Auch der Begriff Valutadatum wird hier oft verwendet.

Die Valuta ist auf dem Kontoauszug sichtbar, wird aber in der Praxis vom Bankkunden selten beachtet. Die diesbezügliche Gefahr ist leicht anhand eines oft ähnlich vorkommenden Beispiels erklärt:

Ein Bankkunde erhält regelmäßig eine Kontogutschrift (Gehaltseingang, Pensionseingang, sonstige Gutschriften) auf sein Girokonto. Diese Gutschrift wird bereits am 28. des Monats bei der Bank (via Datenträger) eingebucht, ist aber erst per 31. des Monats wertgestellt (=Valuta ist der 31.). Das bedeutet, daß der Kunde den Betrag eigentlich erst frühestens am 31. abheben sollte.

Da aber viele Leute auf das liebe Geld schon warten und es auch gleich beheben, sobald es auf dem Kontoauszug aufscheint (im obigen Fall also am 28.), gerät der Bankkunde 3 Tage mit dem vor Valuta behobenen Betrag ins Minus. Für diese 3 Tage werden natürlich volle Überziehungszinsen berechnet (bei Konten ohne Überziehungsrahmen sogar unverschämt hohe Zinsen).

Die Bank hat natürlich in solchen Fällen nichts gegen eine Überziehung - denn das Geld ist ihr ja sicher, d.h. der kurzfristige Kredit ist ja jedenfalls abgedeckt. Risiko gleich Null, hoher Gewinn.

Neues Zahlungsdienstegesetz - neue Valutierung

Ab 1.11.09 gilt bei der Valutierung von Gutschriften aber das neue Zahlungsdienstegesetz (von der EU vorangetrieben). Dieses besagt, dass der Buchungstag auch der Valutatag sein muss. Den ersten Erfahrungen nach halten sich die Banken sehr korrekt an diese Vorschrift - auch die Überweisungen sind mit dem neuen Zahlungsdienstegesetz wesentlich rascher geworden.

Inlandsüberweisungen sind in der Regel am nächsten Tag auf dem Empfängerkonto verbucht - Buchungsdatum und Valutadatum (Wertstellung) sind ident.

Die Valutierung wurde in Österreich von Konsumentenschützern immer wieder kritisiert (im Ausland ist dieses Instrument oft nicht so bankenfreundlich gestaltet) - zum Teil zurecht. Die Banken haben sich mit dieser zweifelhaften Praxis lange Jahre ein nettes Zusatzeinkommen gesichert.
Beachten Sie auch trotz der neuen Regelung immer den tatsächlichen Kontostand - nicht alle Buchungen unterliegen dem neuen Zahlungsdienstegesetz!

Ab 2012 darf eine elektronische Überweisung (via Internet) übrigens nur noch einen Werktag dauern (derzeit sind es 3 Werktage). Bei Überweisungen via Papier (klassischer Zahlschein, EU-Überweisung etc.) darf es einen Tag länger dauern.

Geldmarie-Tipps:

  • Sehen Sie sich die Wertstellungen Ihrer Kontoeingänge gut an. Erhält man regelmäßige Gutschriften, sollte das Valutasystem bald durchschaut sein.
  • Beim Onlinebanking am Freitag nachmittags keine Buchungen mehr durchgehen lassen - wenn Sie das mit Montag überweisen, wird das Geld genauso schnell beim Empfänger sein - denn am Wochenende wird wohl kaum gearbeitet...
  • Bei Wertpapiergeschäften beträgt die Valutierung zumeist weit mehr als einen Tag - auch hier also auf den sog. Kassatag aufpassen. Während Käufe oft erst später valutiert werden, werden Verkäufe hingegen erst deutlich nach dem Buchungsdatum gutgeschrieben.
  • Bei Eingängen aus dem Ausland besonders genau auf die Valutierung achten.
Zuletzt verändert: 18. 02. 2011, 11h27