CMS Login

Die Geldmarie

Das unabhängige Finanzportal

Tipps und Tricks rund um die Marie

Rubriken

Vorzeitige Kündigung von Bausparverträgen


Vorzeitige Kündigungen vermeiden

Keine Sorge - eine Kündigung eines Bausparvertrages ist prinzipiell nichts Böses:

Die meisten Österreicher und Österreicherinnen lassen sich nach 6 Jahren das wie vereinbart angesparte Kapital (+ Zinsen und staatlicher Förderung) auszahlen - dieser Vorgang wird dann Kündigung bezeichnet.

Funktioniert ganz einfach: Ein entsprechendes Schreiben mit der Angabe der Bausparvertragsnummer, den persönlichen Daten sowie der Kontonummer an die Bausparkasse Ihres Vertrauens senden. Ein solches Formular finden Sie übrigens hier: Formular Kündigung Bausparen

In den meisten Fällen wird sich aber sowieso der Abschließer des Bausparvertrages zeitgerecht mit einem Angebot (Verlängerung des Bausparvertrages, neuer Vertrag, Veranlagung des Realisats etc.) bei Ihnen melden.

Wirklich unangenehm, weil kostspielig, kann allerdings die vorzeitige Kündigung eines Bausparvertrages werden: In den meisten Fällen kommt da nämlich (auch bei längeren Laufzeiten) weniger raus, als einbezahlt wurde!

Ein Großteil der Bausparverträge wird in Österreich ganz normal (über die vereinbarte Laufzeit, mit vereinbarten Prämienzahlungen) abgewickelt. Aber es kommt schon ab und an vor, daß die gewählte Sparleistung nicht realistisch gewählt wurde bzw. gröberer Finanzengpass entsteht.

Und dann können folgende, unangenehme Faktoren greifen:

  • Die staatliche Prämie (steht Ihnen bei Nichteinhaltung der Laufzeit nicht zu) wird rückgerechnet.
  • Der Verwaltungskostenbeitrag (0,5 - ca. 2% der vereinbarten Sparleistung) wird eingehoben.
  • Die Sparzinsen werden im Nachhinein reduziert (auf ca. 0,5 bis 1%).
  • Darüber hinaus belasten die (ohnenhin gegebenen) Kontoführungsspesen den Auszahlungsbetrag.
  • Für die paar Euro Zinsen wird natürlich auch noch die KESt in Abzug gebracht.

Auch wenn Sie die ursprünglich vereinbarte Sparsumme nicht einbezahlt haben, verrechnen die Bausparen oft eine ziemlich hohe "Kündigungsgebühr" - in solchen Fällen sollte man unbedingt vor der Kündigung mit der Bausparkasse Kontakt aufnehmen. Oft lässt sich diese Gebühr nämlich vermeiden (z.B. durch Nachzahlungen auf die erforderlichen Summen) oder reduzieren. Mehr Infos hier: Bausparen reduzieren.

Der Kostenfalle können Sie nur in wenigen Fällen entkommen bzw. diese abschwächen:

  • Vereinbaren Sie realistische Ansparsummen (die Sie sich auch über die Laufzeit leisten können)
  • Vergleichen Sie im Vorfeld auch die aktuellen Kündigungsspesen der Bausparkassen - das ist zwar eher nur für wirkliche Pessimisten empfehlenswert,im Anlassfall aber wohl dann durchaus ein Vorteil.
  • Wenn Sie kurzfristige Zahlungsprobleme haben, könnten Sie die ausfallenden Beträge vielleicht später nachzahlen. In diesem Falle unbedingt mit der Bausparkasse (bzw. dem Bausparberater) Rücksprache halten.
  • Wenn Sie das Guthaben trotz vorzeitiger Auflösung widmungsgemäß verwenden (z.B. Ausbau, Errichtung, Verbesserung von Wohnung oder Haus), muss die Bausparprämie NICHT an das Finanzamt zurückverrechnet werden. Sollte dies der Fall sein, geben Sie das unbedingt bei der Kündigung an!
Facebook
Zuletzt verändert: 10. 01. 2012, 10h26