Rubriken |
AusgleichszulageWas ist die Ausgleichszulage?Wenn jemand sagt, er bekommt die Mindestpension, dann bekommt er mit einiger Sicherheit auch die sogenannte Ausgleichszulage. Denn die Ausgleichszulage ist der Betrag, der zum Erreichen des Richtsatzes für Pensionen (Mindestpension) fehlt. Anspruch auf AusgleichszulageJeder Pensionsbezieher der im Inland lebt hat also diesen Anspruch auf Ausgleichszulage, sofern das gesamte Einkommen (Pension + sonstige Einkommen + Unterhaltsansprüche) unter dem jeweils geltenden Richtsatz (Mindestpension) liegt. Antragstellung AusgleichszulageEin Antrag auf Pension ist gleichzeitig auch ein Antrag auf Ausgleichszulage (wenn der Richtsatz nicht erreicht wird). In einigen Fällen (z.B. Scheidung) kann aber auch nach bereits erfolgter Pensionierung die Ausgleichszulage beantragt werden - zuständig ist hier der jeweilige Pensionsversicherungsträger (SVA, PVA, etc.). Bei späterem Entstehen des Anspruches auf Ausgleichzulage ist der Antrag in einer Frist von einem Monat zu stellen. Versäumen Sie diese Frist nicht, da ansonsten ältere Ansprüche verlorengehen! Höhe AusgleichszulageDerzeit (Stand 2010) liegt der Richtsatz für die Ausgleichszulage alleinstehender Pensionisten bei Euro 783,99 pro Monat. Wenn also der selbst erworbene Pensionsanspruch bei z.B. nur 600 Euro liegen würde, wäre die Höhe der monatlichen Ausgleichszulage Euro 183,99. Der Richtsatz für Pensionisten, die mit dem Ehepartner im gleichen Haushalt leben liegt derzeit (Stand 2010) bei Euro 1.175,45. Weitere Richtsätze (z.B. für Halbwaisen und Waisen) finden Sie übrigens beim Link ganz unten. Die Geldmarie meint:Gute Sache, die Ausgleichzulage. Inoffiziell gibt es also schon ein Mindesteinkommen (Grundsicherung). Leider nur für Pensionisten. Man könnte sich sehr viel Administrationskosten ersparen, würde man die Grundsicherung auch für Erwerbstätige einführen. Denn gerade in der Zukunft wird es aufgrund des evidenten Unterfinanzierungsgrades des staatlichen Pensionssystems, der steigenden Lebenserwartung, der schlechteren Beschäftigungsverhältnisse (Stichworte: Kurzarbeit, Teilzeitarbeit, unfreiwillige Selbständige, fehlende Ausbildung, Ausgliederung der Arbeit in Billiglohnländer etc.) weiterhin zu krassen Reformen im Pensionssystem kommen müssen. Auch wenn heutzutage viel mehr Frauen (die ob damaliger Lebensplanung vielfach zu Hause blieben oder erst spät ins Erwerbsleben eintraten) eine eigene Pension erwerben - vielfach reicht es dann doch nur für eine Mindestpension. Das Problem trifft aber auch immer häufiger Männer - und über tolle Privatpensionen oder Firmenpensionen verfügen alle diese Menschen nicht. Wie man die Ausgleichzulage auch immer in naher Zukunft bezeichnen wird: Sie wird schwer notwendig bleiben. Geldmarie-Linktipp: Zuletzt verändert: 30. 06. 2010, 21h13
|
|