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Kindergeld - Kinderbetreuungsgeld5 Varianten beim KindergeldAb 1.1.2010 ist das Kindergeld (amtlich auch "Kinderbetreuungsgeld" genannt) in Österreich wieder einmal neu geregelt - auch wenn man mit dem neuen Modell des Kindergeldes die Anzahl der Väter in Karenz steigern möchte - gelingen wird das wohl nur minimal. Wie auch immer - es gibt flexiblere Möglichkeiten für Eltern, die die ersten Lebensmonate bei ihren Babys verbringen möchten. Und dass es dafür Geld gibt, ist (im internationalen Vergleich) gar keine Selbstverständlichkeit. Wissenswertes zum KindergeldAnspruch auf Kindergeld - Voraussetzungen:
Beantragt wird das Kindergeld beim aktuellen bzw. letzten Krankenversicherungsträger bzw. bei der lokalen Gebietskrankenkasse. Das Kindergeld kann bis zu 6 Monate im Nachhinein beantragt werden. Höhe Kindergeld - 5 Varianten:In der ersten Spalte finden Sie die Karenzzeit, wenn nur ein Elternteil in Karenz geht - in Spalte 2 die mögliche Verlängerung, wenn auch der andere Partner (in der Praxis: zumeist der Mann) in Karenz geht.
Einkommensabhängiges Kindergeld:Abgesehen von den oben genannten Varianten (die vom Einkommen unabhängig sind), gibt es seit 2010 auch eine einkommensabhängige Kindergeldvariante: 12 Monate (+ 2 Monate für den Partner) kann man hier in Karenz gehen - und erhält 80% vom Nettoeinkommen des Vorjahres. Mindestens gibt es bei dieser Variante aber 1.000 Euro - maximal 2.000 Euro pro Monat (66 Euro pro Tag). Bei Mehrlingsgeburten gibt es übrigens einen Zuschlag von 50%. Zuverdienstgrenzen KindergeldAB 1.2.2010 gilt bei den Pauschalvarianten zum Kindergeld (Kinderbetreuungsgeld) eine individuelle Zuverdienstgrenze von 60 Prozent der Letzteinkünfte. Der Zuverdienst darf mindestens aber 16.200 Euro im Kalenderjahr betragen, eine monatliche Zuverdienstgrenze besteht nicht. Hier werden nur die Einkommen des Elterteils herangezogen, welcher das Kindergeld bezieht. Das Einkommen des anderen Elternteils ist nicht relevant. Per 2012 steht übrigens eine kleine Korrektur beim Regelwerk der Zuverdienstgrenzen an: Es sollen nur noch die Monate für den Zuverdienst relevant sein, in welchen mehr als 23 Tage Kindergeld bezogen wurden. Das erspart zukünftig vielen Beziehern unangenehme Nachzahlungen... Mehr Informationen über die Zuverdienstgrenzen beim Kindergeld finden Sie unten bei den Linktipps. Kindergeld - Zuschuss für sozial Schwache:Seit 2010 gibt es auch einen monatlichen Zuschuss (maximal 12 Monate) für einkommensschwache Kindergeldempfänger. Dieser muss (im Gegensatz zu früher) nicht zurückgezahlt werden und beträgt 181 Euro. Voraussetzung für diesen Zuschuss ist, dass man als Leistungsempfänger nicht mehr als 5.800 Euro im Jahr verdient und dass ein etwaiger Partner nicht die Zuverdienstgrenze von 16.200 Euro/Jahr überschreitet. Geldmarie-Linktipp: Zuletzt verändert: 02. 01. 2012, 13h47
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