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Kindergeld - Kinderbetreuungsgeld


5 Varianten beim Kindergeld

Ab 1.1.2010 ist das Kindergeld in Österreich wieder einmal neu geregelt - auch wenn man mit dem neuen Modell des Kindergeldes die Anzahl der Väter in Karenz steigern möchte - gelingen wird das wohl nur minimal.

Wie auch immer - es gibt flexiblere Möglichkeiten für Eltern, die die ersten Lebensmonate bei ihren Babys verbringen möchten. Und dass es dafür Geld gibt, ist (im internationalen Vergleich) gar keine Selbstverständlichkeit.

Wissenswertes zum Kindergeld

Anspruch auf Kindergeld - Voraussetzungen:

  • Für das Kind (die Kinder) muss Anspruch auf Familienbeihilfe bestehen und diese muss auch tatsächlich ausgezahlt werden
  • Der/die Kindergeldbezieher lebt mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt
  • Der Gesamtbetrag der Einkünfte im jeweiligen Kalenderjahr liegt unter 16.200 Euro (außer bei der einkommensabhängigen Variante)
  • Der Lebensmittelpunkt von Eltern und Kind liegt in Österreich

Beantragt wird das Kindergeld beim aktuellen bzw. letzten Krankenversicherungsträger bzw. bei der lokalen Gebietskrankenkasse.

Das Kindergeld kann bis zu 6 Monate im Nachhinein beantragt werden.

Höhe Kindergeld - 5 Varianten:

In der ersten Spalte finden Sie die Karenzzeit, wenn nur ein Elternteil in Karenz geht - in Spalte 2 die mögliche Verlängerung, wenn auch der andere Partner (in der Praxis: zumeist der Mann) in Karenz geht.

Variante Monate Partner Euro/Mt.
1 30 6 ca. 436
2 20 4 ca. 624
3 15 3 ca. 800
4 12 2 ca. 1000

Einkommensabhängiges Kindergeld:

Abgesehen von den oben genannten Varianten (die vom Einkommen unabhängig sind), gibt es ab 2010 auch eine einkommensabhängige Kindergeldvariante:

12 Monate (+ 2 Monate für den Partner) kann man hier in Karenz gehen - und erhält 80% vom Nettoeinkommen des Vorjahres.

Mindestens gibt es bei dieser Variante aber 1.000 Euro - maximal 2.000 Euro pro Monat.

Bei Mehrlingsgeburten gibt es übrigens einen Zuschlag von 50%.

Kindergeld - Zuschuss für sozial Schwache:

Ab 2010 gibt es auch einen monatlichen Zuschuss (maximal 12 Monate) für einkommensschwache Kindergeldempfänger. Dieser muss (im Gegensatz zu früher) nicht zurückgezahlt werden und beträgt 180 Euro.

Voraussetzung für diesen Zuschuss ist, dass man als Leistungsempfänger nicht mehr als 357,54 Euro im Monat verdient und dass ein etwaiger Partner nicht die Zuverdienstgrenze von 16.200 Euro/Jahr überschreitet.

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Zuletzt verändert: 30. 06. 2010, 21h15