Rubriken |
PflegegeldPflegegeld - eine Sozialleistung mit ZukunftAnfang 2012 sind es in Österreich fast 450.000 Menschen, die laufend (teilweise auch rund um die Uhr) Pflege benötigen und in Österreich Pflegegeld beziehen. Tendenz weiter stark steigend - denn die Menschen werden immer älter - jedoch im Alter nicht unbedingt gesünder. Nachdem sich aber die klassischen Familienstrukturen schon lange aufgelöst haben ("irgendwer passt schon auf den Opa auf") und die potentiellen Pflegemöglichkeiten im Familienkreis sehr beschränkt sind (die Menschen müssen immer länger arbeiten gehen - auch Frauen sind größtenteils noch im Berufsleben etc.), wurde schon vor vielen Jahren die Problematik erkannt und ein einheitliches Pflegegeld wurde eingeführt. Denn vielfach muss dieser Tage die Pflegeleistung teuer zugekauft werden - teilweise legal, teilweise noch im Graubereich, teilweise am Schwarzmarkt. Der Sinn des Pflegegelds: Ein Kostenbeitrag für die Pflege von pflegebedürftigen Menschen um diesen eine finanzielle Last zu erleichtern sowie die Erleichterung der Möglichkeit, nicht in ein Pflegeheim gehen zu müssen. Anspruch auf Pflegegeld - Voraussetzungen:
Der Begriff Pflegebedarf ist dann gegeben, wenn man sowohl bei Betreuungsmaßnahmen (z.B. Kochen, Essen, Anziehen, Ausziehen, Körperpflege, WC, Bewegung in der Wohnung, Einnahme von Medikamenten) als auch bei den 5 Hilfsverrichtungen (Nahrungsmittelbeschaffung, Medikamente und Güter des täglichen Lebens / Wohnungsreinigung / Pflege der Wäsche sowie Bettwäsche / Heizen der Wohnung und Besorgen des Heizmaterials / Amtswege & Co.) Unterstützung benötigt. Für die Verrichtung dieser Tätigkeiten werden die entsprechenden Zeiten ermittelt und zusammengefasst. Zwecks Einteilung in die entsprechende Pflegegeldstufe (siehe unten) wird ein ärztliches Sachverständigengutachten herangezogen. Darüber hinaus gibt es aber auch Pflegegeld für Menschen mit weitgehend gleichartigen Pflegebedarf haben. Dies gilt primär für erheblich behinderte Menschen (Blinde, stark Sehbehinderte, Taubbilde, Querschnittgelähmte, Beinamputierte etc.), die aufgrund ihrer Behinderung fix einer der 7 Pflegestufen zugeordnet werden. Ändert sich der Pflegebedarf (und somit auch die Pflegestufe), so kann man dies mittels Erhöhungsantrag bekanntgeben, um so in Folge (nach Prüfung) in eine höhere Pflegestufe eingereiht zu werden.
Antrag auf Pflegegeld - ZuständigkeitEs wäre nicht Österreich, wenn hier nicht die unterschiedlichen PVA-Stellen zuständig wären - beantragen kann man Pflegegeld aber auch via Bundessozialamt. . Ausgezahlt wird das Pflegegeld nämlich seit 2012 einheitlich vom Bund - mehr Info zur Antragsstellung finden Sie bei den Links ganz unten. Höhe Pflegegeld - Die 7 PflegestufenJe nach Pflegebedarf in Stunden pro Monat gibt es 7 unterschiedliche Pflegestufen und somit auch 7 unterschiedlich hohe Pflegebeihilfen:
*1: Außergewöhnlicher Pflegeaufwand vorhanden.
*2: Zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen sind erforderlich und regelmäßig während des Tages sowie der Nacht zu erbringen; oder:
*3: Es sind keine zielgerichteten Bewegungen der 4 Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich; oder:
Stand 01/2012 Erhält der Pflegegeldbezieher noch andere pflegebezogene Leistungen, so vermindern diese den Auszahlungsbetrag (z.B. Pflege- oder Blindenzulage, erhöhte Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder). PflegeversicherungUnabhängig von den staatlichen Leistungen gibt es seit einiger Zeit auch private Pflegeversicherungen, die sich in Sachen Leistung zumeist an den genannten 7-stufigen Pflegegeld orientieren. In jüngeren Jahren abgeschlossen, kosten diese kaum Geld und sind auch steuerlich absetzbar. Pflegeversicherungen werden von fast allen größeren Versicherungen angeboten - einfach einmal erkundigen, immerhin ist hier der Eintritt des Versicherungsfalles ziemlich wahrscheinlich (ca. 1:3)... Mehr Infos zur privaten Pflegevorsorge finden Sie hier: Pflegeversicherung Geldmarie-Linktipps:
Zuletzt verändert: 17. 01. 2012, 09h17
|
|
||||||||||||||||||||||||