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SchülerbeihilfeWas ist die Schülerbeihilfe?Hiebei handelt es sich um eine Beihilfe für schon "ältere", finanziell nicht gutgestellte, Schüler, die helfen soll, das finanzielle Auslangen zu finden. Wer hat Anspruch auf Schülerbeihilfe?Folgende Voraussetzungen müssen zutreffen:
Was ist die besondere Schülerbeihilfe?Diese erhalten Studierende im Zeitraum der letzten 6 Monate vor der Abschlussprüfung. Voraussetzungen
Höhe der Schülerbeihilfe?1.130 Euro im Jahr = Grundbetrag. Erhöhung bzw. Minderung je nach familären bzw. beruflichen Umständen möglich (siehe Links unten) Besondere Schülerbeihilfe: Monatlich 715 Euro + etwaige Erhöhungsbeträge (bei Ehe, Kindern - siehe Links unten) (Stand 2011) Beantragen der SchülerbeihilfeEntsprechende Formulare und Zusatzinformationen sollte es in allen mittleren oder höheren Schulen geben. Die entsprechende Schule bestätigt den Schulerfolg und die Schulstufe. Je nach Einkommen gilt es auch einen Lohnzettel bzw. Einkommensteuerbescheid beizulegen. Achtung auch auf die Antragsfristen - für das betreffende Schuljahr bzw. Wintersemester endet die Antragsfrist am 31.12. eines Jahres. Für ein Sommersemester am 31.05. Geldmarie-Tipp: Zwei nahe "Angehörige" der Schülerbeihilfe sind die Heimbeihilfe und die Fahrtkostenhilfe. Gute diesbezügliche Informationen finden Sie auch beim Link unten (Ministerium). Geldmarie-Linktipps:
Zuletzt verändert: 02. 01. 2012, 14h11
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