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Edikte ersteigernGepfändete Gegenstände im NetzEin "Edikt" ist eigentlich eine öffentliche Bekanntmachung. Solche Edikte ergehen sehr häufig auch im Zusammenhang mit gerichtlichen Pfändungen. Nur leider erreichen diese dann selten auch die Öffentlichkeit - gar nicht zum Vorteil der Gepfändeten. Denn desto geringer die Käuferanzahl bei gerichtlichen Versteigerungen (egal, ob diese nun gleich vor Ort beim Schuldner vom Gerichtsvollzieher oder auch gesammelt durchgeführt werden), desto geringer auch die Verkaufserlöse. Und wenn sich dann die wenigen potenziellen Käufer auch noch absprechen (so hört man jedenfalls - und die Geldmarie ist geneigt, das zu glauben), so fallen die Erlöse für das gepfändete Gut auch noch katastrophal aus. Edikte Geier mit OnlineauktionenEin Wiener Unternehmen hat sich nun auf Internetversteigerungen in Sachen "gepfändete Güter" spezialisiert. In Zusammenarbeit mit der Justiz werden seit 2009 auch Onlineauktionen von derartigen Gütern durchgeführt - was auch längst an der Zeit war! Somit wird das Käuferinteresse an derartigen Artikeln massiv geweckt - und sieht man sich die Seite an (siehe Link unten), so kann man auch erkennen, dass sich hier (im Gegensatz zu anderen kleinen Online-Auktionshäusern) auch durchaus etwas tut. Bisweilen waren solche Versteigerungen nämlich eher eine "Insiderangelegenheit" - und fanden auch zu Zeiten und an Orten statt, die nur einschlägigen Professionisten (Altwarenhändlern, Flohmarkt-Profis etc.) genehm waren. Nunmehr können alle kräftig mitbieten. Neben Auktionen kann man auch (wie bei Ebay & Co.) Artikel sofort erwerben. Ein großer Vorteil von "Edikte Geier": Sie können die Ware auch im Lager (Wien) besichtigen bzw. abholen. Was oft nicht nur bei teureren Gegenständen durchaus Sinn macht. Sie sollten sich die Gegenstände aber auch wirklich gut ansehen: Denn im Gegensatz zu Ebay & Co. gibt es in Sachen Gewährleistung und Rückgabe wesentlich weniger Rechte für Käufer. Um bei Edikte Geier Gegenstände zu verkaufen, müssen die Gegenstände aber nicht unbedingt mit dem "Kuckuck" versehen sein (=gepfändet sein) - das Auktionshaus bietet auch den Verkauf von einzelnen Gegenständen für Private sowie von ganzen Verlassenschaften an. Eine Variante für Käufer und Verkäufer von interessanten Second-Hand-Artikeln (vom Auto bis zur exklusiven Uhr), die man sicher weiterhin beobachten sollte und deren Existenz den Verkaufserlös so mancher verpfändeten Sache erhöhen sollte. Und das ist gut so! Geldmarie-Linktipps: Zuletzt verändert: 10. 01. 2012, 17h12
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