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Geringfügigkeitsgrenze


Betragsgrenzen bei geringfügiger Beschäftigung

Wenn Sie bei fallweiser Beschäftigung (das Dienstverhältnis ist kürzer als ein Monat) nicht mehr als 28,89 Euro pro Tag (Stand 2012) bzw. bei regelmäßiger Beschäftigung (Dienstverhältnis mindestens ein Monat bzw. auf unbestimmte Zeit) nicht mehr als 376,26 Euro pro Monat (Stand 2012) verdienen, spricht man von geringfügiger Beschäftigung.

Die arbeitsrechtlichen Ansprüche bei geringfügiger Beschäftigung sowie die Bestimmungen zur Sozialversicherung entnehmen Sie dem Link ganz unten (AK).

Geringfügigkeitsgrenze 2011: 28,89 Euro täglich bzw. 376,26 Euro jährlich.

Geringfügigkeitsgrenze 2011: 28,72 Euro täglich bzw. 374,03 Euro jährlich.

Geringfügigkeitsgrenze 2010: 28,13 Euro täglich bzw. 366,33 Euro jährlich.

Geringfügigkeitsgrenze 2009: 27,47 Euro täglich bzw. 357,74 Euro jährlich.

Geringfügigkeitsgrenze 2008: 26,80 Euro täglich bzw. 349,01 Euro jährlich.

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Zuletzt verändert: 02. 01. 2012, 15h51