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GewinnfreibetragDer Gewinnfreibetrag - Sechstelbegünstigung für betriebliche EinkünfteDie Forderung nach einer Art 13. und 14. Bezug für Selbständige (zumindest was die steuerliche Behandlung anbelangt) gab es schon lange. Aber erst Ende 2008 konnten sich die Vertreter der Wirtschaftskammer endlich Gehör verschaffen: Der Gewinnfreibetrag war geboren - wohl auch einigermaßen zum Leidwesen des Finanzministers. 2009 fixiert, gilt dieser erstmals für die steuerliche Veranlagung des Jahres 2010 (also ab 2011). Der Freibetrag für investierte Gewinne für Einnahmen-Ausgaben-Rechner sowie die begünstigte Besteuerung von nicht entnommenen Gewinnen wurde dafür durch den Gewinnfreibetrag ersetzt. Der jeweils ermittelte Gewinnfreibetrag reduziert die Gewinne vor Steuern (wird vom Gewinn abgezogen). Gewinnfreibetrag - wer ist anspruchsberechtigt?Alle natürlichen Personen, welche betriebliche Einkunftsarten haben (Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus selbständiger Arbeit sowie Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft), können den Gewinnfreibetrag beanspruchen. Die Art der Gewinnermittlung (Bilanz oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) ist hier nicht relevant. Für Veräußerungsgewinne kann der Freibetrag nicht abgezogen werden - Übergangsgewinne kann man aber ab 2010 in die Begünstigung einschließen. Die Regelung gilt aber nicht für Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH). Wie hoch ist der Gewinnfreibetrag?13% des Betriebsgewinnes, maximal aber 100.000 Euro pro Jahr können steuerfrei werden. Damit sind insgesamt Gewinne bis 769.230 Euro im Rahmen der Begünstigungsmöglichkeiten erfasst. Der Gewinnfreibetrag setzt sich aus einem Grundfreibetrag von 30.000 Euro und einem möglichen investitionsbedingten Gewinnfreibetrag zusammen. Aus dem Grundfreibetrag ergibt sich ein maximaler Freibetrag von 3.900 Euro (13% von 30.0000), welcher jedem Steuerpflichtigen automatisch und ohne Investitionen vom zu versteuernden Gewinn abgezogen wird. Vorausgesetzt natürlich, die Gewinne erreichen zumindest 30.000 Euro. Beispiel GewinnfreibetragGewinn: 60.000 Euro, begünstigte Investitionen: 1.600 Euro. 13% von 60.000 Euro wären 7.800 Euro. Der Grundfreibetrag beträgt jedoch nur maximal 3.900 Euro, dafür können aber die Investitionen (1.600 Euro) gänzlich vom Gewinn abgezogen werden= 60.000 - 3.900 - 1.600 = 54.500 Euro Gewinn vor Steuern. Investitionsbedingter GewinnfreibetragBei Gewinnen über 30.000 Euro kann man dann zusätzlich noch einen investitionsbedingten Gewinnfreibetrag geltend machen. Dieser ist mit maximal 100.000 Euro (maximal 769.230 Euro Gewinn) limitiert und bezieht sich auf 13% des Gewinnes, welchen einen Gewinn von 30.000 Euro übersteigt. Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag kann dann in Anspruch genommen werden, wenn im gleichen Kalenderjahr abnutzbare, körperliche Wirtschaftsgünter des Anlagevermögens mit einer Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren oder genau definierte Wertpapiere (idealerweise die Hausbank Bank nach solchen Wertpapieren fragen) gekauft werden. Auch Gebäude oder Mieterinvestitionen können hier (ab 2010) einbezogen werden. Geldmarie-Linktipp: Zuletzt verändert: 03. 09. 2010, 11h52
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