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GrunderwerbsteuerSteuer für den Kauf von GrundstückenBeim Kauf von Grundstücken in Österreich wird die sogenannte Grunderwerbsteuer fällig. Diese Steuer kommt zum größten Teil den vor Ort betroffenen Gemeinden zugute. Die Grunderwerbsteuer beträgt 3,5% vom Kaufpreis. Beim Erwerb durch nahe Verwandte (Ehegatten -auch bei Scheidung-, Elternteil, Kinder oder durch Enkel-, Stief-, Wahl-, Schwiegerkinder des Verkäufers/Übergeber) reduziert sich dieser Satz auf 2%. Seit 1.8.2008 ist die Grunderwerbsteuer auch bei Erbschaft oder Schenkung fällig. Die Berechnung der Grunderwerbsteuer erfolgt hier über den 3-fachen Einheitswert des Grundstücks. Ausnahmen, Freigrenzen und sonstige Regelungen sowie ausführliche Details zur Grunderwerbsteuer finden Sie bei den Links unten. Im Normalfall wird die Abwicklung der Grunderwerbsteuer durch den mit der Abwicklung des zugrundeliegenden Geschäftes beauftragten Notar bzw. Rechtsanwalt erfolgen. Für den Grundbesitz wird Ihnen übrigens dann die Grundsteuer in Verrechnung gestellt. Für den Verkäufer von Immobilien (welche nicht zumindest als Hauptwohnsitz genutzt wurden), ist seit 2012 besonders die Steuer auf Immobiliengewinne und Umwidmungsabgabe interessant. Geldmarie-Linktipps:
Zuletzt verändert: 20. 11. 2012, 15h22
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