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KESt.


Die KESt in Österreich

Die Kapitalertragsteuer ist eine Abzugssteuer in der Höhe von derzeit 25% (schon lange unveränderter Satz) auf inländische Kapitalerträge. Häufig zur Geltung kommt die KESt bei Zinsen aus Spareinlagen oder Anleihen bzw. bei Dividenden von Aktien. An das Finanzamt abgeführt wird die KESt zumeist direkt von den Banken bzw. Kapitalgesellschaften. Sie ist keine eigene Steuer sondern eine Art der Einkommensteuer (als "Abgeltungssteuer" definiert).

Arten der KESt

KESt I

Diese kommt bei Dividenden inländischer Kapitalgesellschaften vor und wird als Quellensteuer im Unternehmen behalten. Bei natürlichen Personen wird hiebei die Einkommensteuer abgegolten.

KESt I Neu

Diese gilt seit 2004 - hier galt es eine "Lücke" zu schließen: Ausländische Divideneden, welche von einer österreichischen Bank ausbezahlt werden. Siehe auch: Auslandsdividende

KESt II

Die für Private häufigste Kapitalertragsteuer: Gilt bei Geldeinlagen bei inländischen Banken (Sparbuch!) in jeder Währung, bei Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen sowie bei Wertpapieren, welche ein Forderungsrecht verbriefen und deren kuponauszahlende Stelle in Österreich ist (außer Daueremissionen).
Auch die KESt II gilt bei natürlichen Personen die Einkommensteuer ab.

KESt III

Die KESt III ist eine pauschalierte Berechnung von Substanzgewinnen heimischer Fonds. Effektiver Satz: 5% (25% auf 20% der Substanzgewinne). Die KESt wird hiebei durch die Kapitalanlagegesellschaft abgezogen.

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Zuletzt verändert: 03. 01. 2011, 20h33