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Kinderbetreuungskosten absetzen


Absetzen von Kinderbetreuungskosten

Die Kosten für die Kinderbetreuung in heimischen Haushalten mehren sich von Jahr zu Jahr. Alte Strukturen gelten schon lange nicht mehr (Frauen passen auf die Kinder auf, Männer gehen in die Arbeit bzw. die Oma und der Opa sind selbst noch im Erbwerbleben) - so wird die Beaufsichtigung von Kindern immer stärker zum Kostenfaktor.

Seit 2009 sind die Kinderbetreuungskosten in Österreich jedoch steuerlich absetzbar (Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommensteuererklärung).

Kinderbetreuungskosten - wieviel, wann und was kann man absetzen

Bis zu 2.300 Euro können jährlich abgesetzt werden.

Die Grundvoraussetzung ist jedoch, dass die Kinder, für welche die Ausgaben getätigt wurden, zu Beginn des entsprechenden Jahres noch nicht 10 Jahre alt waren und einer der beiden Elternteile Bezieher von Familienbeihilfe ist.

Bezieht man für behinderte Kinder erhöhte Familienbeihilfe, können Kinderbetreuungskosten bis zum 16. Lebensjahr steuerlich geltend gemacht werden.

Betreuungskosten werden jedoch nur dann ersetzt, wenn die Kinder in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung bzw. von einer pädagogisch qualifizierten Person betreut werden.

Ein Kindergarten, eine Kinderkrippe, ein Schulhort oder ein Internat sind z.B. "öffentliche oder private Einrichtungen", bei Babysittern, Tagesmütter etc. muss aber eine qualifizierte Ausbildung vorliegen. Das könnte z.B. auch der Besuch einer "Au-Pair-Schulung", eines "Tagesmutter-Lehrganges" oder eines "Elternbildungskurses" sein.

Sogar Rechnungen von Großeltern (welche nicht im selben Haushalt wohnen!) können abgeschrieben werden - eine Ausbildung von zumindest 8 Stunden ist hier aber erforderlich.

Der Nachweis der Kinderbetreuungskosten muss mittels Honorarnote (Rechnung) erfolgen - die Vorlage dieser Rechnungen ist beim Finanzamt nicht erforderlich (die Gesamtsumme angeben). Heben Sie diese Belege aber für etwaige Steuerprüfungen auf!

Verpflegung (Essen und Trinken), Nachhilfe für Schüler, Schulgeld, Kosten für Feriencamps oder Sportcamps können jedoch nicht abgesetzt werden - die entsprechenden Posten also aus den Rechnungen herausrechnen.

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Zuletzt verändert: 03. 09. 2010, 13h39