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Kinderfreibetrag


Wissenswertes über den Kinderfreibetrag

Anlässlich der Vorwahlzeit 2008 zeigte man sich in Österreich seitens Großparteien wieder einmal recht populistisch und erfand den Kinderfreibetrag. Dieser gilt ab 1.1.2009 und ist ein weiteres Argument für Steuerzahler, einen Jahresausgleich bzw. eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Gewährt wird dieser Eltern von Kindern, welchen mehr als 6 Monate pro Kalenderjahr ein Kinderabsetzbetrag (wird mit der Familienbeihilfe automatisch ausbezahlt) bzw. ein Unterhaltsabsetzbetrag (bei Zahlung von Alimenten) zusteht.

Der Kinderfreibetrag reduziert sich mindernd auf die Steuerbemessungsgrundlage aus.

Höhe und Anspruch pro Person

Wird der Kinderfreibetrag nur von einem Elternteil (bzw. Berechtigten) geltend gemacht, beträgt dieser 220 Euro pro Kind und Jahr.

Machen diesen 2 berechtigte Steuerpflichtige für die gleichen Kinder geltend, beträgt dieser 132 Euro pro Person und Kind - wer den Kinderfreibetrag teilt, hat also etwas mehr davon. (Stand 2011, 2012).

Es ist demnach ratsam, den Kinderfreibetrag in der Steuererklärung abzugeben, bei welcher eine höhere Steuerprogression zu erwarten ist. Sind die Einkommen beider Berechtigten ziemlich gleich, kann auch die Teilung des Kinderfreibetrags Sinn ergeben.

Bei dieser Gelegenheit sollte man auch nicht darauf vergessen, die Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend zu machen.

Zuletzt verändert: 04. 01. 2012, 16h05