Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit werden in Österreich als Lohnsteuer eingehoben. Diese Steuer ist eine Form der Einkommensteuer und wird vom Arbeitgeber direkt an das Finanzamt abgeführt. Der Arbeitnehmer muss sich demnach nicht um den Abzug der Lohnsteuer kümmern und sieht die entsprechenden Beträge am Gehaltszettel (Lohnzettel) aufgelistet.
Die Lohnsteuer ist bezüglich Aufkommenshöhe eine der wesentlichsten Steuern in Österreich. Die Steuersätze (siehe unten) sind im internationalen Vergleich sehr hoch.
Die Lohnsteuer dem Arbeitnehmer wird vom Bruttogehalt abgezogen. Vor der Anwendung des untenstehenden Lohnsteuersatzes werden diesem Basisbetrag noch einige Beträge (Pauschalen, Pflichtbeiträge etc. - siehe Link unten) abgezogen. Darüber hinaus sind einige Einkunftsarten (z.B. Arbeitslosengeld, Karenzgeld, Notstandhilfe, Familienbeihilfe, Wochengeld etc.) gänzlich von der Steuer befreit.
Das 13. und 14. Monatsgehalt wird in Österreich nur mit 6% besteuert (seit 2013 zahlen hier Besserverdiener allerdings einen "Solidarbeitrag"). Auch Überstunden mit Zuschlag sowie Zulagen unterliegen einer geringeren Besteuerung.
Sollten Sie neben Ihrer Angestelltentätigkeit noch einer anderen (z.b. selbständigen bzw. freiberuflichen) Beschäftigung nachgehen und daraus Einkünfte von mehr als 730 Euro p.a. lukrieren, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Für Arbeitnehmer ist es sehr empfehlenswert, eine Arbeitnehmerveranlagung ("Jahresausgleich") zu machen. Dadurch wird das Jahreseinkommen fairer berechnet als bei der monatlichen Abrechnung - hinzu kommt noch die Möglichkeit, Sonderausgaben, Werbungskosten und weitere Steuerabschreibposten bzw. Steuervergünstigungen lohnsteuermindernd bekanntzugeben.
Gerade für ArbeitnehmerInnen mit schwankenden Gehältern bzw. Eltern mit minderjährigen Kindern ist ein Jahresausgleich sehr zu empfehlen. Vielfach wird ab 2017 der Jahresausgeleich (die ArbeitnehmerInnenveranlagung) auch schon automatisch von Finanzamt gemacht. Mehr dazu in der entsprechenden Rubrik.
*Achtung: Der Eingangssteuersatz (11.001 bis 18.000 Euro) wurde -ob Corona-Krise- rückwirkend ab 1.1.2020 von 25% auf 20% reduziert!
Einkommen Euro | Berechnungsformel | Grenzsteuersatz |
---|---|---|
bis 11.000 | Keine Steuer | 0% |
11.001 bis 18.000 | (Einkommen - 11.000) mal 1.400 dividiert durch 7.000 | 20,00% |
18.001 bis 31.000 | (Einkommen - 18.000) mal 4.550 dividiert durch 13.000 + 1.400 | 35,00% |
31.001 bis 60.000 | (Einkommen - 31.000) mal 12.180 dividiert durch 29.000 + 5.950 | 42,00% |
60.001 bis 90.000 | (Einkommen - 60.000) mal 14.400 dividiert durch 30.000 + 18.130 | 48,00% |
90.001 bis 1.000.000 | (Einkommen - 90.000) mal 455.000 dividiert durch 910.000 + 32.530 | 50,00% |
über 1.000.000 | (Einkommen - 1.000.000) mal 0,55 + 487.530 | 55% |
Der Höchststeuersatz von 55% war ursprünglich nur bis Ende 2020 geplant, wurde dann aber vorerst einmal bis 2025 prolongiert.
Einkommen Euro | Berechnungsformel | Grenzsteuersatz |
---|---|---|
bis 11.000 | Keine Steuer | 0% |
11.001 bis 18.000 | (Einkommen - 11.000) mal 1.750 dividiert durch 7.000 | 25,00% |
18.001 bis 31.000 | (Einkommen - 18.000) mal 4.550 dividiert durch 13.000 + 1.750 | 35,00% |
31.001 bis 60.000 | (Einkommen - 31.000) mal 12.180 dividiert durch 29.000 + 6.300 | 42,00% |
60.001 bis 90.000 | (Einkommen - 60.000) mal 14.400 dividiert durch 30.000 + 18.480 | 48,00% |
90.001 bis 1.000.000 | (Einkommen - 90.000) mal 455.000 dividiert durch 910.000 + 32.880 | 50,00% |
über 1.000.000 | (Einkommen - 1.000.000) mal 0,55 + 487.880 | 55% |
Der Grenzsteuersatz ist die maximal möglichen Prozentsätze innerhalb einer Einkommensgruppe. Er gibt den Prozentsatz der Besteuerung bei einem zusätzlichen Einkommen an (Infos - siehe Link unten). Im Regelfall liegen die effektiven Steuersätze aber klar unter dem jeweiligen Grenzsteuersatz.
Die Lohnsteuersätze entsprechen übrigens den Sätzen der Einkommensteuer (identer Begriff), 2019 wurden in Österreich mit EST und LST fette 29,4 Milliarden Euro an Steuern eingenommen - damit lag man (auch nur ob der letzten Steuerreform) nur knapp unter dem Aufkommen der Umsatzsteuer (30,45 Milliarden im Jahr 2019).
Einkommen 20.000 Euro: 20.000 minus 18.000 = 2.000 x 4.550 dividiert durch 13.000 = 700 + 1.750= 2.450 Euro.
Das wären hier 12,25% vom Einkommen.
Einkommen 35.000 Euro: 35.000 minus 31.000 = 4.000 x 12.180 dividiert durch 29.000= 1.680 + 6.300= 7.980 Euro.
Das wären demnach 22,80% vom Einkommen.
Die SP-VP-Koaltition hatte die automatische Anpassung der kalten Progression schon auf der Agenda (für 2019),
ob der gescheiterten VP-FP-Regierung ist derzeit (Stand 2021) aber noch nicht klar, ob und wann diese schleichende Lohnsteuererhöhung wirklich
entschärft wird.
VP-FP hatten das Thema zwar sehr wohl im Focus, es scheint aber so, dass die kalte Progression (auch ob Corona) wieder einmal (deutlich) nach hinten
verschoben wird....
Es ist zwar geplant (wie folgt), die Lohnsteuersätze zu senken - ob der Coronakrise (=hohe Staatsverschuldung) scheint es aber ziemlich unwahrscheinlich, dass sämtliche Steuersätze wie ursprünglich geplant gesenkt werden...
Bei Einkommen zwischen 11.001 und 18.000 Euro wurde der Satz schon per 1.1.2020 (rückwirkend) von 25% auf 20% gesenkt.
Zwischen 18.001 und 31.000 Euro sinkt 2022 der Steuersatz von 35% auf 30%. Geplant ab 2022, ob Corona eher unwahrscheinlich...
Jahreseinkommen zwischen 31.001 und 60.000 Euro sollen ebenfalls per 2022 mit 40% (nach 42%) besteuert werden. Ebenso geplant ab 2022...
Die restlichen Sätze und Zahlen bleiben unverändert.
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