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LohnsteuerDie Lohnsteuer - Steuer für ArbeitnehmerEinkünfte aus nichtselbständiger Arbeit werden in Österreich als Lohnsteuer eingehoben. Diese Steuer ist eine Form der Einkommensteuer und wird vom Arbeitgeber direkt an das Finanzamt abgeführt. Der Arbeitnehmer muss sich demnach nicht um den Abzug der Lohnsteuer kümmern und sieht die entsprechenden Beträge am Gehaltszettel (Lohnzettel) aufgelistet. Die Lohnsteuer ist bezüglich Aufkommenssumme eine der wesentlichsten Steuern in Österreich. Die Steuersätze (siehe unten) sind im internationalen Vergleich sehr hoch. Die Lohnsteuer dem Arbeitnehmer wird vom Bruttogehalt abgezogen. Vor der Anwendung des untenstehenden Lohnsteuersatzes werden diesem Basisbetrag noch einige Beträge (Pauschalen, Pflichtbeiträge etc. - siehe Link unten) abgezogen. Darüber hinaus sind einige Einkunftsarten (z.B. Arbeitslosengeld, Karenzgeld, Notstandhilfe, Familienbeihilfe, Wochengeld etc.) gänzlich von der Steuer befreit. Das 13. und 14. Monatsgehalt wird in Österreich nur mit 6% besteuert. Auch Überstunden mit Zuschlag sowie Zulagen unterliegen einer geringeren Besteuerung. Sollten Sie neben Ihrer Angestelltentätigkeit noch einer anderen (z.b. selbständigen bzw. freiberuflichen) Beschäftigung nachgehen und daraus Einkünfte von mehr als 730 Euro p.a. lukrieren, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben. Für Arbeitnehmer ist es sehr empfehlenswert, eine Arbeitnehmerveranlagung ("Jahresausgleich") zu machen. Dadurch wird das Jahreseinkommen fairer berechnet als bei der monatlichen Abrechnung - hinzu kommt noch die Möglichkeit, Sonderausgaben, Werbungskosten und weitere Steuerabschreibposten bzw. Steuervergünstigungen lohnsteuermindernd bekanntzugeben. Gerade für ArbeitnehmerInnen mit schwankenden Gehältern bzw. Eltern mit minderjährigen Kindern ist ein Jahresausgleich sehr zu empfehlen. Mehr dazu in der entsprechenden Rubrik. Lohnsteuersätze
Stand 2010, 2011, 2012 Berechnungsbeispiele Lohnsteuer:
Einkommen 20.000 Euro: 20.000 minus 11.000 = 9.000 x 5.110 / 14.000 = 3.285 Euro.
Einkommen 31.000 Euro: 31.000 minus 25.000 = 6.000 x 15.125 / 35.000 = 2.592,86 Euro plus 5.110 Euro = 7.702,86 Euro.
Der Grenzsteuersatz ist die maximal möglichen Prozentsätze innerhalb einer Einkommensgruppe. Er gibt den Prozentsatz der Besteuerung bei einem zusätzlichen Einkommen an (Infos - siehe Link unten). Im Regelfall liegen die Steuern aber klar unter dem jeweiligen Grenzsteuersatz. Die Lohnsteuersätze entsprechen übrigens den Sätzen der Einkommensteuer (identer Begriff). Geldmarie-Linktipps:
Zuletzt verändert: 02. 01. 2012, 16h24
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