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Mehrkindzuschlag


Mehrkindzuschlag ab 3 Kindern

Für Familien mit vielen Kindern gibt es ein durchaus interessantes "Steuerzuckerl" - den Mehrkindzuschlag.

Dieser kann beim Wohnsitzfinanzamt im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung (Jahresausgleich) oder der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Hat man kein Einkommen, so kann man beim Finanzamt eine direkte Auszahlung anfordern.

Voraussetzung Mehrkindzuschlag

Um den Mehrkindzuschlag (welcher häufig auch Mehrkinderzuschlag genannt wird) beanspruchen zu können, muss man im betreffenden Kalenderjahr für zumindest 3 Kinder Familienbeihilfe bezogen haben.

Darüber hinaus darf das Familieneinkommen nicht mehr als 55.000 Euro jährlich betragen (Stand 2011 und 2012) - darüber wird der Mehrkinderzuschlag nicht mehr gewährt.

Höhe Mehrkindzuschlag

Der Mehrkindzuschlag belief sich bis 2010 noch auf 36,40 Euro pro Monat für das dritte und jedes weitere Kind.

Ab 1.1.2011 wurde der Mehrkinderzuschlag auf 20 Euro pro Monat für das das dritte und jedes weitere Kind reduziert.

Falls Sie vom Mehrkindzuschlag erst recht spät erfahren haben, so gibt es die Möglichkeit, diesen rückwirkend bis zu fünf Jahre ab dem Monat der Antragstellung anzufordern.

Geldmarie-Linktipp:

Zuletzt verändert: 02. 01. 2012, 16h30