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Leitzahlen MitarbeitervorsorgekassenMitarbeitervorsorgekassen - Leitzahlen und HomepageEine Mitarbeitervorsorgekasse ist für alle ab dem 1.1.2003 neu in ein Unternehmen eintretende Mitarbeiter vonnöten (anstatt des alten Abfertigungssystems). Falls Sie also neue MitarbeiterInnen einstellen, sind für diese auch 1,53% des monatlichen Bruttolohnes (mit den Sozialversicherungsbeiträgen abzuführen) in eine Mitarbeitervorsorgekasse ("MVK") einzubezahlen. Seit 1.1.2008 gilt diese Regelung auch für Selbständige - auch wenn diese nur ein Einzelunternehmen (ohne Mitarbeiter) führen, benötigen diese eine betriebliche Vorsorgekasse - die es bei jeder Mitarbeitervorsorgekasse leicht zu beantragen gibt. Einerseits können Sie sich aus den unten genannten Vorsorgekassen selbst eine aussuchen - andererseits haben auch Banken und Versicherungen entsprechende Kontakte und vermitteln Ihnen gerne und kostenlos (der Beitritt kostet nichts) eine MVK. Sehr oft verlangen Steuerberater oder Krankenkasse auch die Mitteilung der Leitzahl der Vorsorgekasse ("MVK-Leitzahl"). Hier finden Sie eine Übersicht der Mitarbeitervorsorgekassen, deren Homepage sowie deren MVK-Leitzahl.
Die Wahl einer Vorsorgekasse bleibt Ihnen überlassen - ist jedoch mit den Arbeitnehmern bzw. dem Betriebsrat (wenn vorhanden) abzustimmen. Die Beiträge in die Vorsorgekassen sind übrigens keine Steuern sondern Abgaben, die dem Arbeitnehmer bzw. dem Selbständigen selbst zustehen und später (mindestens nach 3 Jahren Beitragszahlung) als Einmalzahlung oder als Zusatzpenision zur Verfügung stehen. Hier gibt es mehr über die "Abfertigung Neu". Zuletzt verändert: 30. 06. 2010, 17h12
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