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Pendlerpauschale


Weiter Weg in die Arbeit? Pendlerpauschale beantragen!

Das (bzw. umgangssprachlich "die") Pendlerpauschale soll Arbeitnehmern in Österreich einen Kostenersatz für hohe Fahrtkosten zwischen dem Wohnort und dem Arbeitsplatz bieten. Das Pendant dazu wird in Deutschland Entferungspauschale bezeichnet.

Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden in Österreich normalerweise durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten. Dieser beträgt derzeit (Stand 2011, 2012) 291 Euro pro Jahr und wird vom Arbeitgeber im Normalfall automatisch bei der Lohnverrechnung berücksichtigt.

Für besonders hohe Belastungen durch die tägliche Fahrt zum Arbeitsplatz wurde in der 1970ern (durch die Regierung Kreisky) für die Pendler die Pendlerpauschale eingeführt, welche in den letzten Jahrzehnten ständig erhöht wurde.

Die soziale Treffsicherheit ging jedoch teilweise verloren - war die Pendlerpauschale früher z.B. für Bauarbeiter aus dem Burgenland oder aus der Steiermark gedacht, so profitieren heute auch sehr viele Menschen davon, die sich (aus unterschiedlichen Gründen) am Rand von großen Städten niedergelassen haben und täglich mit dem Auto "einpendeln".

Mehr als 800.000 Bezieher der Pendlerpauschale wurden 2010 verzeichnet (Tendenz steigend) - davon auch jede Menge Besserverdiener. Der soziale Aspekt ging also verloren, die Bedeutung der Pendlerpauschale ist aber noch immer politisch evident. Vielfach wird die Pendlerpauschale auch als "Förderung der Autofahrer" bezeichnet - und diese sind primär doch eher in der Mittelschicht angesiedelt.

Pendlerpauschale vermindert Lohnsteuerbemessungsgrundlage

Erfüllt man die Voraussetzungen für das "kleine" oder "große" Pendlerpauschale, vermindert die jeweilig zutreffende Pauschale die Lohnsteuerbemessungsgrundlage - man zahlt demnach weniger Steuern.

Die Beantragung des Pendlerpauschale kann entweder über den Arbeitgeber erfolgen (unter dem Jahr) oder (nachträglich) auch auf dem Weg der Arbeitnehmerveranlagung bzw. der Einkommensteuererklärung. Sollten das Pauschale beim Arbeitgeber in falscher Höhe beansprucht worden sein, muss man zwecks Korrektur eine Arbeitnehmerveranlagung durchführen.

Voraussetzungen Pendlerpauschale

Das Pendlerpauschale steht zu, wenn in einem Kalendermonat an mehr als 10 Tagen die Strecke Wohnung-Arbeitsplatz-Wohnung zurückgelegt wird. Krankenstand bzw. Urlaub werden hier nicht berücksichtigt.

Das kleine Pendlerpauschale steht dann zu, wenn der Arbeitsplatz mehr als 20 Kilometer von der Wohnung entfernt ist und die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels möglich und zumutbar ist.

Das große Pendlerpauschale kann dann beansprucht werden, wenn der Arbeitsplatz mehr als 2 Kilometer von der Wohnung entfernt ist, die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittel jedoch nicht möglich bzw. unzumutbar ist. Daraus folgt:

Die Zumutbarkeit der Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln

Keine Zumutbarkeit (und somit die Möglichkeit der großen Pendlerpauschale) ist hier in folgenden Fällen gegeben:

  • Es existiert zumindest auf dem halben Arbeitsweg kein öffentliches Verkehrsmittel bzw. dieses verkehrt nicht zur erforderlichen Zeit (z.B. Feiertagsdienste, Nachtdienst...)
  • Eine dauernde starke Gehbehindertung liegt vor und der oder die Behinderte besitzt einen Ausweis gemäßg §29b StVO
  • Die Wegzeit für eine Strecke übersteigt 1,5 Stunden (unter 20 km), 2 Stunden (ab 20 km) oder 2,5 Stunden (ab 40 km)

Der Begriff Wegzeit beschreibt die Zeitspanne vom Verlassen der Wohnung/Arbeitsstätte bis zum Arbeitsbeginn/Ankunft in der Wohnung. Dabei inkludiert sind Geh- und Anfahrtszeiten zu einer Öffi-Haltestelle, die Fahrtzeit mit dem öffentlichen Verkehrsmittel sowie etwaige Wartezeiten.

Ist die Wegzeit bei Hin- oder Rückfahrt unterschiedlich, so wird die längere Wegzeit herangezogen. Gibt es unterschiedliche öffentliche Verkehrsmittel, so hat die Berechnung mit dem schnellsten Verkehrsmittel zu erfolgen.

Wichtig: Hat man mehrere Wohnsitze (Zweitwohnsitz, Schlafplatz etc.), so wird die Entfernung zum nächstgelegenen Wohnsitz zur Berechnung herangezogen!

Kleines Pendlerpauschale 2011, 2012

Entfernung Euro/Monat
ab 20 km 58,00
ab 40 km 113
ab 60 km 168

Großes Pendlerpauschale 2011, 2012

Entfernung Euro/Monat
ab 2 km 31,00
ab 20 km 123,00
ab 40 km 214,00
ab 60 km 306,00

Kleines Pendlerpauschale 2009, 2010

Entfernung Euro/Monat
ab 20 km 52,50
ab 40 km 103,50
ab 60 km 154,75

Großes Pendlerpauschale 2009, 2010

Entfernung Euro/Monat
ab 2 km 28,50
ab 20 km 113
ab 40 km 196,75
ab 60 km 281

Die für 2009 und 2010 genannten Zahlen gelten übrigens seit 1.7.2008.

Ein Nachweis über die Benützung des KFZ (Fahrtenbuch, Rechnungen etc.) muss übrigens in Sachen Pendlerpauschale nicht erbracht werden.

Sollten Sie also zu der breiten Gruppe der Begünstigten zählen: Rasch das/die Pendlerpauschale beim Arbeitgeber beantragen - wer weiß, wie lange es diese noch (zumindest in dieser Höhe) gibt.

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Zuletzt verändert: 31. 01. 2012, 14h21