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HochzeitsversicherungHochzeitsversicherung in 2 VariantenDer schönste Tag des Lebens (so schallt es zumeist aus Damenmund) ist ganz schön teuer. Natürlich unterscheiden sich hier die Kosten von Hochzeit zu Hochzeit massiv - kommt natürlich auf die Show an, die man sich selbst und seinen Hochzeitgästen bieten möchte. Dem jeweiligen Bedarf angepasst, bietet die Versicherungslandschaft hier unterschiedliche Arten von Hochzeitsversicherungen, welche man in der Regel in 2 Gruppen unterteilen kann: Geld für die Hochzeit ansparen - HochzeitsvorsorgeOb ein gerade einmal geborenes Kind irgendwann einmal heiraten wird ist für junge Eltern dieser Tage nicht unbedingt die Frage Nummer 1. Vor vielen Jahrzehnten war eine Hochzeit noch ziemlich wahrscheinlich - dieser Tage tritt dieser Gedanke eher in den Hintergrund. Und doch schließen viele Eltern für Kinder bereits im Babyalter Vorsorgeprodukte ab um später dem jungen Erwachsenen auch Bargeldsummen überreichen zu können. Ob diese dann für das Studium (Studienversicherung), den Wohnungskauf bzw. die Wohnungseinrichtung (Ausstattungsversicherung) oder auch ganz einfach für den Führerschein oder das erste Auto verwendet werden, ist natürlich noch ungewiss. Sparen kann man hier sehr unterschiedlich - Sparbücher, Bausparverträge oder die Kindervorsorgeversicherung sind hier populäre Möglichkeiten zum Ansparen von "Startgeld". Nachdem eine Hochzeit aber in der Regel auch dieser Tage noch immer von den Eltern des Brautpaars finanziert wird und die Kosten für eine Standardhochzeit schon locker fünfstellige Eurobeträge erreicht, legen sich manche Eltern auch Geld für die Hochzeit ihrer Sprösslinge weg. So diesbezüglich zum Ansparen eine Versicherungsvariante gewählt wird, gibt es hier bei den heimischen Versicherungen unterschiedlichste Produkte von Kindervorsorgeversicherungen. Die meisten Versicherungen haben auch noch eine Art Hochzeitsversicherung im Angebot: Üblich ist hier zumeist eine Er- und Ablebensversicherung deren Laufzeit bis maximal 25 Jahre (Alter des Kindes) beträgt. Heiratet dann die versicherte Person (ab 18 Jahren!), so tritt der Versicherungsfall ein und die Versicherungssumme (plus dahin angesammelte Gewinnanteile) wird ausbezahlt. Stirbt der Versicherungsnehmer (=Elternteil) des Vertrages, läuft der Vertrag dann zumeist prämienfrei bis zum Versicherungsfall oder Ablauf weiter - in manchen Fällen kommt es auch gleich zur Auszahlung der Versicherung. Hier unbedingt genau lesen, was vereinbart ist. Hochzeitsversicherung als Risikoversicherung"Die Braut, die sich nicht traut" lässt sich natürlich nicht versichern. Selbiges gilt natürlich auch für den Bräutigam. Schon der Versicherungsgrundsatz "unvorhersehbares Ereignis" wäre dadurch sehr leicht verletzbar - dem Versicherungsbetrug wäre Tür und Tor geöffnet. Sehr wohl kann man aber seit Ende 2011 in Österreich auch die Stornokosten einer abgesagten Hochzeitsfeier wegversichern: Die AlpeDanubia FinanzHaus KG aus Retz bietet seit einiger Zeit ein derartiges Produkt für Österreich an - Risikoträger bei dieser Versicherung ist die Allianz. Versicherungssumme bei dieser klassischen Hochzeitsversicherung sind die jeweiligen Arrangementkosten der Hochzeit, maximal jedoch 25.000 Euro. Arrangementkosten umfassen z.B. Kosten für Catering, Saalmiete, Musiker, Hochzeitslimousine oder Fotograf bzw. Kameramann/frau. Die Prämie richtet sich nach der Höhe der gewählten Versicherungssumme. Im Versicherungsfall ist ein Selbstbehalt von 250 Euro obligat. Versicherte Personen sind hier das Hochzeitspaar, darüber hinaus auch noch dessen Angehörige (Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister). Für Hochzeitspaar und nahe Angehörige gilt als Versicherungsfall: Tod, schwerer Unfall oder unerwartet schwere Erkrankung bzw. erheblicher Schaden Schaden (ab 2.500 Euro) am Eigentum der Brautleute. Auch bei Todesfällen von Tanten, Onkeln, Neffen und Nichten liegt ein Versicherungsfall vor. Die Prämien beginnen von 47 Euro aufwärts - im Normalfall werden diese zwischen 200 und 500 Euro liegen (je nach gewähltem Arrangement). Es handelt sich dabei um Einmalprämien. Hochzeitsversicherungen kann man übrigens auch verschenken. Lesen Sie sich hier unbedingt auch die Versicherungsbedingungen durch - auf der Homepage von hochzeitsversicherung24.at (siehe Linktipps) sind diese unter "Downloads" leicht zu finden. Eine Hochzeitsversicherung als Risikoversicherung ist natürlich kein Muss - durchaus aber eine Möglichkeit, im Falle von Krankheit oder Todesfall hohe Stornokosten abzuwälzen. Geldmarie-Linktipps: Zuletzt verändert: 05. 01. 2012, 19h47
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