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Motorbezogene VersicherungssteuerWie hoch ist die motorbezogene Versicherungssteuer für meinen PKW?Steuern und Abgaben fallen beim Auto genug an: Steuern auf Benzin und Diesel, NOVA, Autobahnvignette, Versicherungssteuer & Co. Eine der unbeliebtesten Steuern (weil sehr hoch) ist jedoch die motorbezogene Versicherungssteuer, die zuletzt am 1.6.2000 massiv erhöht wurde. Auch wenn diese durch die Zahlung mit der KFZ-Versicherungsprämie nur sehr undeutlich wahrgenommen wird, so ist Sie ein wesentlicher Anteil dieser Vorschreibung, für welche die Versicherung eigentlich gar nichts kann. Denn nur in Ausnahmefällen (Befreiung - siehe Link ganz unten) kommt sie nicht zur Verrechnung. Die Versicherungen führen nur das Inkasso durch (früher gab es Steuerkarten, wo man monatlich Steuermarken einkleben musste) - und dann wird der entsprechende Betrag an das Finanzamt abgeführt. Nachdem die motorbezogene Versicherungssteuer bei den KFZ-Kosten eine sehr große Rolle spielt, ist es oft schon vor der Anschaffung eines KFZ interessant zu wissen, wie hoch hier die Belastung durch die Steuer sein wird. Die Grundregel ist einfach: Je mehr Kilowatt (KW) Ihr Fahrzeug hat, desto teurer wird die Angelegenheit. Das gilt dann übrigens auch (zumeist) für die dazugehörige Haftpflichtversicherung. Wenn Sie monatlich zahlen wollen, zahlen Sie einen Zuschlag (auch bei vierteljährlich oder halbjährlich). Jährliche Zahlung ist bezüglich der motorbezogenen Versicherungssteuer am günstigsten - Ihre Versicherung kann hier keine Rabatte gewähren oder auf Unterjährigkeitszuschläge verzichten (wie bei den Versicherungskomponenten). Noch ein Tipp: Falls Sie nur die in Österreich noch immer sehr beliebten PS-Angaben zur Verfügung haben, dividieren Sie diesen Wert einfach durch 1,3636 - dann wissen Sie die KW Ihres KFZ. Motorbezogene Versicherungssteuer in Österreich für KFZ und Kombi:Erklärung: KW=Kilowatt, 1/12= monatliche Zahlung, 1/4= vierteljährliche Zahlung, 1/2= halbjährliche Zahlung, 1/1= jährliche Zahlung, Beträge in Euro. Ohne Gewähr, Tippfehler vorbehalten.
Berechnung für PKW und Kombi über 100 Kilowatt:
Jährliche Zahlung: (KW - 24) x 6,60 = Jahresbetrag in Euro
An der Formel kann man auch die Zuschläge für unterjährige Zahlungsweise erkennen: 6% für halbjährlich, 8% für vierteljährlich und 10% für monatlich. Ganz schön geschmolzen, liebes Finanzministerium! Achtung: 20% Zuschlag auf die o.g. Prämien bei PKW oder Kombis, die vor dem 1.1.1987 zugelassen sind bzw. für Fahrzeuge, die keinen Katalysator haben! Lesen Sie hier Informationen bezüglich Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer. Geldmarie-Linktipp: Zuletzt verändert: 06. 10. 2011, 14h02
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