Das Kindergeld bzw. dessen Höhe, Bezugdauer etc. sorgt in der Politik laufend für Diskussion - kein Wunder also, dass dieses per 1.3.2017 wieder einmal einer Reform zugeführt wurde.
Es gibt mittlerweile unterschiedliche Möglichkeiten und Modelle für Eltern, die die ersten Lebensmonate bei ihren Babys verbringen möchten. Und dass es dafür (gar nicht so wenig) Geld gibt, ist (im internationalen Vergleich) gar keine Selbstverständlichkeit.
Für Eltern von Kindern, welche ab 1.3.2017 geboren werden, gilt nunmehr zumeist das Kindergeldkonto - eine fixe Summe pro Kind, welche unabhängig von der Kindergeldbezugsdauer ist.
Nimmt ein Elternteil das Kinderbetreuungsgeld alleine in Anspruch, kann sich die Bezugsdauer zwischen 365 bis 851 Tagen erstrecken.
Bei beiden Elterteilen kann man flexibel zwischen 456 Tagen bis 1.063 Tagen wählen.
Variante 2: Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld, welches (im Unterschied zum Kinderbetreuungsgeld-Konto) nur Personen gewährt wird, welche in den letzten sechs Monaten vor der Geburt des Kindes eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit in Österreich ausgeübt haben.
Diese Variante ist eher für Eltern geeignet, welche sich nur für relativ kurze Zeit aus dem Berufs zurückziehen wollen und über ein höheres Einkommen verfügen. Mehr dazu beim Linktipp unten.
Beantragt wird das Kindergeld beim aktuellen bzw. letzten Krankenversicherungsträger bzw. bei der lokalen Gebietskrankenkasse. Achtung: Für Geburten seit dem 1. März 2017 müssen im Zuge der Antragstellung auf Kinderbetreuungsgeld auch die Nachweise der ersten 6 Untersuchungen aus dem Mutter-Kind-Pass (in Kopie) vorgelegt werden!
Kindergeld-Konto: 14,53 Euro bis 33,88 Euro täglich (je nach gewählter Variante und Anspruchsdauer).
1x pro Kind kann man die ursprünglich gewählte Anspruchsdauer ändern. Eine solche Änderung muss spätestens am 91. Tag vor Ablauf der ursprünglich gewählten Anspruchsdauer erfolgen!
Auch einen "Partnerschaftsbonus" für besonders brave Väter gibt es: Wird die Betreuungszeit zumindest 60:40 (also z.B. auch 50:50 oder 55:45) geteilt, gibt es noch 1.000 Euro (jeweils 500 Euro) drauf, dies gilt dann auch für die einkommensabhängige Variante.
Einkommensabhängiges Kindergeld: 80% der Letzteinkünfte, maximal 66 Euro pro Tag.
Dauer: Längstens bis zum 365. Tag ab Geburt des Kindes, so nur ein Elternteil Kinderbetreuungsgeld bezieht. Bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile verlängert sich die Bezugsdauer um jenen Zeitraum, den der andere Elternteil tatsächlich bezogen hat, maximal aber gebührt einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bis zu 426 Tage ab der Geburt des Kindes.
Weitere bzw. vertiefende Infos dazu bei den Linktipps!
Geldmarie-Linktipp: