Rund 4,5 Mio. §57A-Überprüfungen (primär unter "Pickerl" bekannt) gibt es jährlich in Österreich und primär sind es unsere lieben PKW`s (aber auch andere Fahrzeuge wie Motorräder, Mopeds etc.), die wir da zwecks Zustandsüberprüfung zumeist jährlich in die Kfz-Werkstätten verbringen (müssen). Denn ohne gültiges Pickerl (mit 4 Monaten Überziehungsrahmen) hat das KFZ auf den heimischen Straßen nichts verloren...
Fährt man (wie die Geldmarie) in der Regel Gebrauchtfahrzeuge, geschieht dies zumeist mit einer bösen Vorahnung: Denn insbesondere bei älteren "Kraxn" ist es fast üblich, dass da erst der eine oder andere (schwere) Mangel behoben werden muss um das begehrte weiße Pickerl zu erlangen. Und das wird dann natürlich teuer...
Die von Staatssekretär Sepp Schellhorn geführte "Entbürokratisierungsoffensive" nahm sich neben vielen anderen Punkten die besonders viele Menschen betreffende Reform der "Pickerl-Überprüfung" vor. Und siehe da: Der Ministerrat hat bei der §57A-Überprüfung eine Reform durchgewunken.
Das erstaunt - denn gerade aus der ÖVP-nahen WKO sowie von den Autofahrerclubs ÖAMTC und ARBÖ kamen hier Bedenken. Während die WKO eher mit lächerlichen Argumenten kam (ca: "die Alpen in Österreich würden das Intervall erfordern...") argumentierte man bei ÖAMTC und ARBÖ naturgemäß mit Sicherheitsbedenken.
Dass die WKO natürlich eine Interessensvertretung der Werkstätten ist und ÖAMTC und ARBÖ auch nicht schlecht von Pickerl-Überprüfungen (und folgenden Reparaturen) leben, lässt natürlich die Objektivität etwas schwinden...
Hier sollte man vielleicht einen Blick auf Nachbarländer bzw. EU werfen: Laut EU-Richtlinie ist ein Überprüfungsintervall von 4-2 vorgesehen. Ein Neufahrzeug muss demnach 4 Jahre nicht zur Überprüfung und dann beträgt das Überprüfungsintervall 2 Jahre.
In Österreich halten wir derzeit bei einer 3-2-1-Regelung. Also 3 Jahre für Neufahrzeuge, dann 2 Jahre und dann schon jedes Jahr. Damit haben wir deutlich strengere Regeln als die meisten EU-Länder.
Der scheinbar nun erzielte "österreichische Kompromiss" könnte aber durchaus Sinn ergeben: Eine 4-2-2-2-1-Regelung würde bedeuten, dass man mit Neufahrzeugen erst nach 4 Jahren zum Pickerl muss, dann im Jahr 6, 8 und 10 nach der Erstanmeldung und schließlich (ab Fahrzeugalter 10 Jahre) jedes Jahr. Die kürzeren Intervalle nach hinten machen natürlich Sinn - denn wie man als langjähriger Fahrer älterer Fahrzeuge weiß, nimmt die Wahrscheinlichkeit von Defekten (wie ja auch bei uns Menschen im Alter) laufend zu.
Während sich viele Autobesitzer über die Neuregelung (Start wohl 2026, Datum noch nicht fixiert) freuen dürften, löst das bei Werkstätten naturgemäß wenig Freude aus: Denn neben den überschaubaren Einnahmen via Pickerl (70 Euro plus) kommen natürlich insbesondere bei älteren Fahrzeugen dann doch immer wieder einige Zusatzleistungen abhanden. So wird wohl so mancher Ölwechsel, Scheibenwischerwechsel, Filterwechsel, Lampenwechsel etc. wegfallen.
Sicherheitstechnisch wird sich der Zustand der Fahrzeuge auf den Straßen hoffentlich nur marginal verschlechtern - sehr wohl gibt es aber natürlich Fahrzeuge, die durch diese neue Regelung z.B. dann schon Bremsen bzw. Reifen in bedenkliche/gefährliche Zustände bringen. Denn viele Autofahrer wissen oft gar nicht, wann die Bremsen fällig sind und wann man die Reifen wechseln sollte - und fahren dann (oft auch aus finanziellen Nöten) bis zum "geht-nicht-mehr"...
Es ist aber anzunehmen, dass die Werkstätten mit der neuen Regelung noch ein wenig strenger vorgehen werden und z.B. Reifen oder Bremsen (Verschließteile) so prüfen, dass diese -aller Voraussicht nach- bis zum nächsten Intervall durchhalten. Da die Fahrzeugbeanspruchung aber sehr individuell ist (Kilometerleistung, Bremsverhalten, Geschwindigkeit etc.), braucht es hier auch Fingerspitzengefühl seitens Werkstatt und Eigenverantwortung seitens KFZ-Besitzer. Auch nicht unwahrscheinlich: Das Pickerl wird demnächst etwas teurer...
Auch wenn Eigenverantwortung in Österreich nicht so stark verbreitet sind (in 75% der Autounfällen war sowieso der andere Lenker schuld;-) - die Anpassung der Intervalle an europäische Standards scheint mir durchaus sinnvoll. Und wenn mein Auto (das im Alter von derzeit 7 Jahren auch von dieser Neuregelung profitiert) dereinst Mucken macht, geht es sowieso in die Werkstatt meines Vertrauens. Da muss kein Pickerltermin fällig sein - es geht ja auch um die eigene Sicherheit! Darüber hinaus gilt es (leider) zu erwähnen, dass man sich ob der zunehmenden Elektronik im Auto ohnehin ab und an in der Werkstatt einfinden muss: Denn wer kennt diese diversen elektronischen (oft ziemlich unnötigen) Fehlermeldungen in neueren Fahrzeugen nicht...
Ad hoc-Meldung - Dezember 2025