Mit einigen Adaptierungen hat es nun das lange verhandelte "Elektrizitätswirtschaftsgesetzes" (kurz: ElWG) geschafft, eine parlamentarische Mehrheit zu finden. Und zwar eine "Verfassungsmehrheit", für welche eine Zustimmung der Grünen notwendig war.
Gute Nachrichten sind das primär für sozial schwächer gestellte Personen. Denn schon bald (der genaue Beginn wurde hier noch nicht kolportiert) werden die Stromanbieter zu einem Sozialtarif verpflichtet: 6 Cent Arbeitspreis bis maximal 2.900 Kilowatt entlasten hinkünftig ärmere Menschen deutlich und der Kreis der Anspruchsberechtigten wurden zuletzt noch etwas erweitert.
Besonders stark diskutiert wurde aber 2025 die geplante Einführung einer Netzbenutzungsgebühr für Einspeiser. Die hätte in der ursprünglich geplanten Fassung auch viele private Photovoltaikbesitzer betroffen.
Schon in der vorherigen Fassung des ElWG wurde daher die Grenze für die steuerpflichtige Einspeiseleistung auf 7.000 Watt erhöht - darüber eingespeiste Mengen wären dann von einer Gebühr von 0,05 Cent pro Kilowattstunde betroffen gewesen. Ein Minimalbetrag...
Die Grünen reklamierten nun für ihre Zustimmung zum "Stromgesetz" eine Erhöhung der Grenze auf mindestens 20 Kilowatt (20.000 Watt) rein. Das wurde seitens Regierung akzeptiert und somit sind nun wohl fast alle privaten Photovoltaikanlagen von der Neuregelung (ab 1.1.2027!) nicht betroffen.
Die meisten Photovoltaikanlagen auf privaten Hausdächern haben nämlich eine Leistung von 5 bis 10 kWp - nur selten gibt es deutlich größere Anlagen. Hat man nun doch eine "Riesenanlage" welche im Sommer z.B. eine Stunde lang 25 Kilowattstunden Strom einspeist, fallen nur für die 5 kWh die besagten 0,05 Cent an (=0,25 Cent).
In die "Gefahr", über 20 Kilowattstunden einzuspeisen kommen somit im Photovoltaikbereich nur sehr große Anlagen. Anlagen, welche oft von Grünstromunternehmen auf Feldern aufgestellt wurden, Anlagen auf großen Hallen von Unternehmen (die den meisten Solarstrom dann ohnehin selbst verbrauchen) oder auch Anlagen in der Landwirtschaft (auch oft mit Eigenverbrauch).
Besagte 0,05 Cent Netzgebühr wird zukünftig als "Versorgungsinfrastrukturbeitrag" von den Netzbetreibern eingehoben und soll damit den weiter zu erwartenden Anstieg der Netzgebühren etwas bremsen. Mit erwarteten Einnahmen von rund 30 Mio. Euro pro Jahr ist das aber eher ein Tropfen auf dem heißen Stein. Für Großproduzenten aber natürlich ein Kostenfaktor, welchen man allerdings kalkulieren kann...
Interessant für zukünftige Photovoltaikbesitzer vielleicht auch: Die maximal mögliche Einspeiseleistung wird künftig bei neuen PV-Anlagen auf 70 Prozent der Modulleistung begrenzt. Das soll "Überschussstrom" (bzw. übervolle Leitungen) in sonnigen Zeiten vermeiden und den Eigenverbrauch steigern. Vielleicht legen sich ja auch mehr Haushalte einen Speicher zu. Diese Spitzenkappung auf 70% reduziert laut Bundesverband Photovoltaic Austria die jährliche Einspeisung um ca. 2 Prozent.
Für größere Stromanbieter in Österreich wird es zukünftig auch die Pflicht zum Anbieten eines variablen Stromtarifs ("Floatertarif", richtet sich laufend nach Börsenstrompreisen) geben. Solche Tarife sollte man aber nur wählen, wenn man sich auch über die Risken von Floatertarifen informiert hat und plötzlich stark steigenden Strompreise finanziell verkraften würde.
Sehr interessant im neuen ElWG ist auch die zukünftige Möglichkeit, überschüssigen bzw. gespeicherten Strom auch an Nachbarn verkaufen zu können ohne zuvor eine Energiegemeinschaft gründen zu müssen. So es diesbezüglich genaue Durchführungsbestimmungen gibt, werden wir darüber natürlich berichten. Auch gut: Die Möglichkeit, zwischen monatlicher und jährlicher Abrechnung wählen zu können.
Für Privatpersonen ist das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz durchaus positiv zu sehen, die E-Wirtschaft bzw. die Erneuerbaren-Vertreter zeigen sich auch zufrieden, die Industriellen grummeln ein wenig und die FPÖ ist (wie üblich) fast gegen alles.
Geldmarie-Linktipps:
Ad hoc-Meldung - Dezember 2025