Seit 2011 gilt in ganz Österreich die bedarfsorientierte Mindestsicherung. Schon zum 1.9.2010 wurde die Mindestsicherung in Wien, Niederösterreich und Salzburg eingeführt, mit 1.1.2011 war die Mindestsicherung auch in den restlichen Bundesländern anstatt der Sozialhilfe im Einsatz, 2019 wurde sie wieder zur "Sozialhilfe Neu" umgetextet und seitens VP-FP-Regierung neu beschlossen.
2022 gab es insgesamt 254.149 Bezieher der Mindestsicherung - die Tendenz war damit leicht fallend (nach leicht steigender Tendenz im Jahr davor).
Mit Abstand die meisten Mindestsicherungsbezieher lebten in Wien (169.814 Personen = 67% der Gesamtzahl!), 972 Mio. Euro kostete die Mindestsicherung im Jahr 2022, 966 Mio. Euro im Jahr 2021, 959 Mio. Euro waren es 2020, 913 Mio. Euro 2019, 942 Mio. Euro im Jahr 2018 und 2017 wurde mit 997 Mio. Euro der bisherige Höchtstand erreicht. 51% der Bezieher waren 2021 weiblich.
Beantragen können die Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe Österreichische Staatsbürger oder gleichgestellte Personen mit rechtmäßigem Aufenthalt oder Hauptwohnsitz in Österreich.
Darüber hinaus muss ein Einkommen unter den jeweiligen Mindeststandards (der jeweilige Bedarf kann nicht durch eigene Mittel gedeckt werden) vorliegen und ein schriftlicher Antrag auf Mindestsicherung gestellt werden.
Die grundsätzliche Bereitschaft zu Arbeiten muss vorhanden sein.
Ausnahmen: Regelpensionsalter erreicht; Betreuung von Kindern unter 3 Jahren (ohne geeignete Betreuungsmöglichkeiten); Pflege von Angehörigen mindestens Pflegestufe 3; Betreuung von schwerstkranken Kindern; Erwerbs- oder Schulausbildung vor Vollendung des 18. Lebensjahres, welche auch zielstrebig verfolgt wird.
Bevor man die Mindestsicherung erhält, muss das eigene Vermögen aufgebraucht werden - eine Auflistung von Vermögen ist erforderlich. Die Eigentumswohnung (als Hauptwohnsitz) muss aber z.B. nicht verkauft werden - auch Hausrat muss nicht veräußert werden.
Ein nicht wegen Behinderung oder Berufsausbildung benutztes KFZ müsste jedoch z.B. verkauft werden.
Etwaig vorhandenes Einkommen (Löhne, Gehälter, Arbeitslosenbezug, Notstandshilfe, Krankengeld, Pensionen, Alimente, Kinderbetreuungsgeld, weitere Beihilfen) wird bei der Berechnung einer Mindestsicherung berücksichtigt.
Die genaueren Bedingungen und Grenzen finden Sie bei den Linktipps am Ende dieser Seite!
1.155,84 Euro monatlich netto für Alleinstehende oder Alleinerziehende (Wert 2024, Wien)
809,09 Euro monatlich für Paare, pro Person (Wert 2024, Wien)
Die Mindestsicherung wird 12 x im Jahr ausgezahlt (monatlich).
Zuschlag für minderjährige Kinder (pro Kind, Wien): 312,08 Euro (Wert 2024)
Darüber bezahlen die Bundesländer einen verpflichtenden Zuschlag für Menschen mit Behinderung - das aber nur, wenn nicht bereits gleichwertige Leistungen geleistet werden.
Etwaige Einkommen, Arbeitslosengeld, Unterhaltszahlungen oder ähnliches werden angerechnet und reduzieren den Anspruch auf Mindestsicherung.
Die Werte können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen - nach Jahren der Mindestsicherungs-/Sozialhilfe-Neu-Einführung eigentlich ziemlich peinlich für die heimische Politik...
In Wien erhält man einen Antrag auf Mindestsicherung bei den Wiener Sozialzentren bzw. auch beim AMS.
Je nach Bundesland sind dann die Bezirkshauptmannschaften, Gemeindeämter oder Magistrate zuständig - aber auch die lokalen AMS-Geschäftsstellen.
Bitte beachten Sie, dass die Mindestsicherung in Österreichs Bundesländern noch immer nicht harmonisiert ist! Etwas, was rasch geschehen sollte und ein Zustand, der absolut unverständlich ist!
Geldmarie-Linktipps: