Seit vielen Jahren gibt es bei der Fahrzeugzulassung neben dem Typenschein noch einen 2. Teil, der dem Inhalt des Typenscheines sehr nahe kommt und welcher optisch sehr ähnlich ausgeführt ist. Dieser Teil wird in das Fahrzeugdokument (ehemaliger Typenschein, der nunmehr in neuer Form nur noch aus einem Blatt besteht) eingeheftet und sollte auch dort verweilen, bis es zu Änderungen (Verkauf, Namen, Adresse etc.) kommt.
Einige Menschen verwenden diesen aber gerne fälschlicherweise als "2.Zulassungsschein" oder werfen ihn einfach weg. Und somit ist es auch kaum verwunderlich, dass dieser 2. Teil dann beim Ab- oder Ummelden bei den Zulassungsstellen oftmalig nicht mehr auffindbar ist.
Auch ist es keine Seltenheit, dass man den Zulassungsschein einfach verliert.
Für solche Fälle gibt es nunmehr eine praktische Lösung: Anstatt zur Polizei pilgern zu müssen und die ohnehin überlasteten Beamten mit Schreibarbeit zu quälen, reicht eine Erklärung, welche gegenüber der Zulassungsstelle (als Behördervertreter) abgegeben wird.
Diese finden Sie ganz unten - einfach downloaden, ausfüllen und vom Zulassungsbesitzer unterfertigen lassen - somit sollte einer Abmeldung des Fahrzeugs nichts mehr im Wege stehen.
Achtung: Das folgende Formular gilt nur für den Verlust von Fahrzeugpapieren - nicht aber für den Diebstahl! Bei Diebstahl ist eine polizeiliche Anzeige erforderlich (beim Zulassungsschein haben Sie mit der Anzeigenbestätigung eine Woche Zeit, sich kostenlos einen neuen Zulassungsschein von der Zulassungsstelle zu holen).
Mehr Informationen über benötigte Unterlagen bei der KFZ-Zulassung finden Sie übrigens unter Autoanmeldung.
Sollte Ihnen der Typenschein abhanden gekommen sein (Verlust oder Diebstahl), lesen Sie hier weiter: Verlust Typenschein