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Sonderausgaben
Sonderausgaben bei Jahresausgleich/Einkommensteuererklärung
So manche private Ausgabe wird im Staate Österreich gefördert bzw. begünstigt. Diese Begünstigung kommt zumeist durch den Umstand einer förderungswürdigen
(aus der Sicht der Gesetzgebung) Ausgabe zustande. Tendenz zuletzt aber: Deutlich rückläufig - viele Sonderausgaben wurden ab 2021 ersatzlos gestrichen!
Noch aufrechte Sonderausgaben:
- Freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung + Nachkauf von Versicherungszeiten - Höhe unbeschränkt!
- Kirchenbeiträge an anerkannte Religionsgemeinschaften - maximal 600 Euro. Seit 2017 automatische Weiterleitung ans Finanzamt.
- Bestimmte Ausgaben für die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden oder für den Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches
Heizungssystem („Öko-Sonderausgabenpauschale“).
- Steuerberatungskosten - Nur in Ausnahmefälle, da zumeist schon als Betriebsausgabe oder Werbungskosten abgesetzt
- Spenden an bestimmte Forschungs- und Lehreinrichtungen bzw. per Bescheid der Finanzverwaltung
begünstigte Vereine und Einrichtungen bis zu 10% der Einkünfte des Vorjahres. Spenden an humanitäre Einrichtungen, Spenden für Umwelt-, Natur- und
Artenschutz, Spenden für behördlich genehmigte Tierheime. Spenden an freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände.
Seit 2017 zumeist automatische Weiterleitung ans Finanzamt.
- Bestimmte Leibrenten
Bitte beachten Sie aber: im Rahmen des Jahresausgleiches gibt es auch noch einige weitere Steuerabsetzbeträge (z.B.
Werbungskosten, Pauschalen, außergewöhnliche Belastungen etc.), die wir in anderen Rubriken abhandeln.
Hier handelt es sich ausschließlich um jene Absetzbeträge, die auch steuerlich als "Sonderausgaben" bezeichnet werden.
Diese gelten natürlich auch für die Einkommensteuererklärung.
Welche Sonderausgaben gab es bis inklusive 2020?
Achtung - die unten genannten Sonderausgaben waren nur noch für das Veranlagungsjahr 2020 anrechenbar!!!
Sonderausgaben nur noch bis 2020 absetzbar
- junge Aktien, Wohnsparaktien, Genussscheine, Wandelschuldverschreibungen"Achtung: Nur bis
inklusive 2020"
- Versicherungsprämien: Prämien zu Personenversicherungen (Krankenversicherungen, Unfallversicherungen, Lebensversicherungen, Pflegeversicherungen,
Rentenversicherungen etc.). Ihre Versicherung sollte Ihnen ab Feber des neuen Jahres die genauen Zahlen mitteilen können - oder Sie blicken einfach
auf den Kontoauszug, was Ihnen an absetzbaren Versicherungen an Prämie abgezogen wurde. Achten Sie aber insbesondere
bei jüngeren (Abschluss nach dem 1.6.1996) Lebens- und Rentenversicherungen darauf, daß eine steuerlichen Geltendmachung nur mehr möglich (und sinnvoll) ist, wenn diese als
"lebenslange Rente" ausbezahlt werden soll. Ansonsten droht (bei Kapitalentnahme) Nachversteuerung! Einmalerläge (also keine Ansparversionen) sollten
bei vielen auf 10 Jahre verteilt werden (ist aufgrund der jährlichen Maximierung oft sinnvoller). Weitere Infos in der entsprechenden Rubrik - bitte
beachten Sie auch , dass ab 1.1.2016 abgeschlossene Versicherungsverträge nicht mehr absetzbar sind und ältere Verträge nur noch bis inkl. 2020
(also beim Ausgleich im Jahr 2021 für 2020!) abgesetzt werden können! "Achtung: Nur bis inklusive 2020"
- Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung (Wohnrauminstandsetzung, Herstellungsmaßnahmen) Bei Kredit: Rückzahlungsbeträge + Zinsen.
"Achtung: Nur bis inklusive 2020"
Sollten Sie zur obigen Liste noch Detailfragen haben, finden Sie die Antworten mit einiger Sicherheit auf den Ausfüllhilfen des Finanzamtes (Link unten). Bitte beachten Sie
jedenfalls, dass es sich hiebei um Ausgaben handeln muss, die Sie im entsprechenden Jahr gemacht haben.
Geldmarie-Linktipps: