Österreich bietet wunderbare Autobahnen. Ob die Reise nun nach Wien führt oder in einen der vielen schönen Urlauborte in den Alpen - zumeist ist man über die Autobahn relativ rasch am Ziel. Aber auch als Transitland wird Österreich gerne via Autobahn durchquert: Deutsche oder z.B. auch niederländische oder belgische Urlauber fahren auch sehr gerne nach Italien oder Kroatien - da muss man eben durch Österreich reisen.
Selbiges gilt natürlich auch für die vielen Gastarbeiter aus dem Süden (Türkei, Serbien, Kroatien, Bosnien etc.) - bei der (häufigen) Reise in die alte Heimat muss man unweigerlich auch durch die Alpenrepublik.
Seit 1997 gibt es in Österreich die Autobahnvignette für Autobahnen und (gekennzeichnete) Schnellstraßen. Eine Vignette benötigen Sie für Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen (PKW und LKW) sowie für Motorräder. Für schwerere Fahrzeuge (LKW, Busse) gibt es das elektronische Mautsystem. Mehr Infos dazu bei den Linktipps unten. Seit November 2017 kann man die Vignette auch in digitaler Form erwerben - ein Kleben ist also nicht mehr notwendig. Fast zwei Drittel der Jahresvignetten wurden zuletzt schon digital gelöst.
Per 1.12.2023 wurde das Angebot an Vignetten auch durch eine 1-Tages-Vignette ergänzt - die allerdings nicht viel günstiger ist als die 10-Tages-Variante. Für Tagesausflüge in Österreich bzw. bei Durchfahrten durch Österreich und deutlich späterer (=mehr als 10 Tage) Rückfahrt resultiert aber doch ein kleiner Preisvorteil.
Farbe der Autobahnvignette Österreich 2024: Sonnengelb
Achtung: Die 10-Tages-Vignette ist genau 10 Tage (inkl. Lochungsdatum) gültig - also z.B. vom 11. Jänner bis 20. Jänner, 24h. Die 2-Monate-Vignette gilt hingegen bei Lochung 11. Jänner bis einschließlich 11. März, 24h. Die Tagesvignette gilt von 0h bis 23.59h des betreffenden Tages.
Erhältlich sind die Klebevignetten bei den Automobilclubs (auch im Ausland), auf Tankstellen im Grenzbereich, in Postfilialen (Österreich) oder auch bei den österreichischen Trafiken (Übersetzung für Deutsche= Tabak- und Zeitungsläden). Kleben Sie die Vignetten gleich richtig (siehe Anleitung auf der Vignette) und sichtbar auf und heben Sie sich den unteren Abschnitt auf (für Kontrollen bzw. für Ersatz - wenn z.B. die Scheibe defekt wird).
Bei Nichtverwendung der Vignette drohen 120 Euro (65 Euro für Motorräder) Ersatzmaut. Wer nicht gleich bezahlen kann, dem drohen Geldstrafen von 300 bis 3.000 Euro.
Im der zweiten Jahreshälfte sollte man sich den Kauf einer Jahresvignette vorher gut überlegen: Ab 1.12 des gleichen Jahres gilt nämlich schon die nächstjährige Jahresvignette - mit dem zweimaligen Kauf einer 2-Monats-Vignette fährt man dann schon deutlich günstiger...
Verkauftsstart der Jahresvignette für das nächste Jahr ist immer Mitte/Ende November - ab 1.12. des Vorjahres kann man diese Vignetten dann somit schon verwenden.
Ab 2024 ist ein Mal pro Kalenderjahr ist die Umregistrierung der digitalen Vignette ohne Angabe von Gründen möglich wenn der Zulassungsbesitzer gleichbleibt. Das ist besonders bei einem beim Fahrzeugwechsel vorteilhaft, welcher mit einem neuen Kennzeichen verbunden ist. Die Umregistrierung kostet 18 Euro - ist also bei vielen Fahrzeugwechsel sinnvoll!
Seit 15.12.2019 sind einige Teilstrecken der heimischen Autobahnen von der Vignettenpflicht befreit. Es sind dies folgende Strecken:
Bitte beachten Sie dabei unbedingt, dass nicht die jeweils gesamte Autobahn von der Vignettenpflicht befreit ist sondern nur das genannte Teilstück!
Achtung: Es gibt in Österreich (in den Alpen) auch einige Sondermautstrecken. Auf diesen besonders kostenintensiven Strecken (was die Errichtung und Erhaltung betrifft) müssen Sie -zusätzlich zur Vignette- noch individuelle Maut zahlen.
Für Vielfahrer könnte sich eine Jahreskarte (Infos und Bestellung via Homepage der ASFINAG - siehe Linksammlung) auszahlen, hat man eine Jahresvignette, so sind die Jahreskarten für Sondermautstrecken günstiger. Sehr praktisch hier für Vielfahrer: Videomaut-Tickets (Jahrestickets oder Einzelkarten - online auch erhältlich).
Sondermaut müssen Sie auf folgenden Strecken zahlen (Preise Einzelfahrt):
Stand 12/2023 - Ermäßigungen, Monatskarten, Jahreskarten etc. siehe Homepage der ASFINAG (Linktipps)
Sie erhalten die Vignette mit einer Allonge. Nach dem Abziehen bewahren Sie diese Allonge bitte auf - diese ist einerseits für den Kauf einer verbilligten Jahresmautkarte zu gebrauchen und kann auch für etwaige Refundierungen bzw. Unklarheiten dienlich sein. Darüber hinaus finden sich auf dieser Allonge die wesentlichen Kontaktstellen der ASFINAG.
Reinigen Sie vorher die Windschutzscheibe (innen!) Ihres KFZ und lösen Sie die Vignette dann vom Trägerpapier ab. Die Vignette sollte dann mit der farbigen Seite nach vorne (Klebefläche!) auf die Innenseite der gesäuberten und trockenen Windschutzscheibe kleben. Idealerweise kleben Sie die Vignette bei wärmeren Temperaturen (z.B. im Winter nach einer längeren Fahrt) oder in der warmen Garage auf - kalte und feuchte Scheiben mag die Vignette nämlich gar nicht...
Auf welcher Seite (links, rechts, mitte etc.) der Scheibe Sie die Vignette anbringen, ist nicht vorgeschrieben - es sollte aber jedenfalls die Windschutzscheibe (Vorderscheibe) sein. Keinesfalls sollte man aber die Autobahnvignette im (eventuell vorhandenen) Tönungsstreifen der Scheibe anbringen - so ist nämlich eine Kontrolle massiv erschwert. Vermeiden Sie auch Sichtbehinderung durch die Vignette!
Die Vignette darf erst nach Ablauf der Gültigkeit entfernt werden - auf andere Fahrzeuge übertragene Vignetten sind ungültig. Das schadenfreie Ablösen der Vignette ist (bei korrekter Erstanbringung) aber ohnehin kaum möglich.
Vignettenrückstände (alter Vignetten) lassen sich übrigens leicht mit einem Vignettenschaber (gibt es um wenig Geld in jedem Baumarkt), einem nassen Putzlappen und etwas (idealerweise) warmen Wasser entfernen. Die Geldmarie erledigte das (bis zur digitalen Vignette) bevorzugt in der etwas wärmeren Jahreszeit.
In wenigen Ausnahmefällen (Windscheibenbruch, Fehler bei der Anbringung, Totalschaden des KFZ) gibt es auch eine Ersatzvignette bzw. Kostenersatz bei der ASFINAG.
Die benötigten Unterlagen finden Sie auf der Homepage der ASFINAG. Beachten Sie, dass die Autofahrerclubs diese Tätigkeiten zwar für Sie erledigen, jedoch einen Kostenersatz dafür verlangen. Werkstätten oder Autohäuser beantragen einen Vignettenersatz für Sie oft gratis - insbesondere, wenn Sie dort die Reparatur des KFZ bzw. eine Ersatzanschaffung durchführen.
2018 startete auch in Österreich die digitale Vignette: Somit kann man sich via Handy, Smartphone oder Internet via ASFINAG-App mittels Kennzeichenregistrierung eine digitale Vignette lösen (muss also nichts mehr auf das KFZ kleben).
Die Klebevignette kann natürlich weiter verwendet werden - der Umstieg auf eine digitale Autobahnvignette ist freibleibend.
Achtung: Bestellt man die digitale Vignette z.B. allerdings erst am 1.1.2022, ist diese (ob digitaler Rücktrittsrechte) erst ab 18. Jänner 2022 gültig - also rechtzeitig die Vignette ihrer Wahl vorordern! Zumeist ist dies schon Anfang November des Vorjahres möglich. Ausnahme: Digitale Registrierung in der Trafik.
Die Geldmarie hat auch schon die Abwicklung getestet: Einfach alles entsprechend der Gegebenheiten auswählen, Kennzeichen (korrekt!) eingeben und online bezahlen (Kreditkarte, Banküberweisung oder PayPal) - und die Bestätigung dann ausdrucken (für einen etwaigen Nachweis). Das funktioniert sehr einfach und ist auch ohne Registrierung möglich!
Besonders darüber erfreut sind wohl auch Besitzer von Wechselkennzeichen, die sich mit der digitalen Vignette die Vignette für das Zweit- bzw. Drittfahrzeug ersparen! Auch beim Scheibenbruch fällt mit der digitalen Vignette viel Papierkram weg.
Seit 2018 kann man die digitale Vignette auch in Trafiken, auf Tankstellen oder bei Autofahrerclubs kaufen - beim Kauf einer digitalen Vignette in einer Trafik ist diese (im Gegensatz zum Onlinekauf!) sofort gültig!
Schon im ersten Jahr der digitalen Vignette waren rund 1/3 der Jahresvignetten digital, seit Ende 2018 gibt es via ASFINAG-Webshop bzw. ASFINAG-App auch die Möglichkeit eines Vignettenabos. 2020 waren schon über 50% der Jahresvignetten in Österreich digital, mittlerweile sind es schon rund drei Viertel aller Vignetten. Wer verklebt sich schon gerne die Windschutzscheibe...
Beachten Sie bei Autoreisen nach Österreich insbesondere die dort oft vorherrschende Witterung: Im Frühling oder im Herbst (im Winter sowieso) kann es in höheren Lagen schon durchaus einmal winterliche Fahrverhältnisse geben. Vom 1.11 bis 15.4 gibt in Österreich überdies eine (interpretierbare) Winterreifenpflicht.
Die Pflicht für "Licht am Tag" wurde wieder abgeschafft - bei schlechten Sichtverhältnissen müssen Sie das Licht aber natürlich auch tagsüber verwenden. Gurtpflicht, Handyverbot (ohne Freisprecheinrichtung) sowie Pannenwestenpflicht seien hier nur am Rande erwähnt und sind natürlich obligat.
Alkoholgrenze: 0,5 Promille (Geldstrafe), ab 0,8 Promille ist der Führerschein weg (plus Geldstrafe).
In vielen Städten gibt es Kurzparkzonen - manche mit Parkscheinen vor Ort (Parkscheinautomaten). In Wien müssen Sie sich rechtzeitig Parkscheine besorgen (gibt es in Trafiken, auf Tankstellen oder auch in Banken und Sparkassen) bzw. können auch per Mobiltelefon (vorher im Internet registrieren!) bezahlen - ganz Wien ist mittlerweile kostenpflichtige Kurzparkzone.
Gültig für Motorräder sowie PKW bis 3,5 Tonnen.
Sehr häufig anzutreffen sind auf Autobahnen (und auch in der Stadt) fixe Radarstationen. Aber auch mit mobilen Radargeräter wird gerne gemessen. 10-19 km/h Überschreitung des Tempolimits wird oft (aber nicht immer!) toleriert. Wenn Sie zu schnell fahren, ist es ratsam, gleich vor Ort zu bezahlen - eine Anonymverfügung ist zumeist wesentlich teurer.
"Extra" für deutsche Temposünder (die bisher aufgrund der deutschen Gesetzeslange bei Strafen via fixes Radar verschont blieben) wurden neue Radargeräte angeschafft, die das Fahrzeug auch von vorne aufnehmen. Diese Radaranlagen sind teilweise bereits mehrfach im Einsatz - auch die internationale Verfolgung von Strafen in Europa wurde zuletzt deutlich intensiviert.
Auch Kreuzungsüberwachungsgeräte sind schon einige im Einsatz (gegen Rotlichtsünder). Die Geschwindigkeit wird auf einigen Autobahnen auch mittels Korridorüberwachung (über eine längere Strecke wird die Durchschnittsgeschwindigkeit ermittelt) gemessen.
Geldmarie-Linktipps: