Die Haftpflichtversicherung für Drohnen ist noch eine der jüngeren Versicherungen, wird aber ob der steigenden Beliebtheit von Drohnen aller Art immer relevanter. Denn immerhin besteht für bewilligungspflichtige Drohnen in Österreich auch eine Versicherungspflicht.
Drohnen werden in Österreich in 3 Kategorien eingeteilt.
Die erste Kategorie sind die "Spielzeugdrohnen" - kleine Drohnen, die nicht seitens Austro Control bewilligt werden müssen und für welche auch keine Versicherung abgeschlossen werden muss. Es handelt sich dabei um Drohnen mit einem Gewicht bis zu 250 Gramm bzw. bis 79 Joule Bewegungsenergie.
Neben den (für die meisten uninteressanten) Flugmodellen (=ohne Kamera) gibt es dann noch Luftfahrzeuge der 1. und 2. Klasse. Die handelsüblichen Drohnen für den Privatgebrauch sind fast immer der 1. Klasse zuzuordnen (=Drohne mit Sichtverbindung) und benötigen sowohl eine Austro-Control-Bewilligung als auch eine Haftpflichtversicherung, die Drohnen der 2. Klasse (ohne Sichtverbindung, Pilotenschein erforderlich) sind derzeit noch nicht sehr relevant.
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Ob der stark gestiegenen Nachfrage bietet nunmehr fast schon jede größere Versicherung eine Haftpflichtversicherung für Drohnen an. Diese Drohnenversicherungen decken sowohl Sach- als auch Personenschäden, die der Versicherte (bzw. weitere Berechtigte) mit der Drohne anrichtet.
Sachschäden durch Drohnen werden immer häufiger: Beschädigungen von Autos, Fassaden, Dächern, Bäumen, Kulturen, Stromleitungen etc. mehren sich Jahr für Jahr, auch Verletzungen von Menschen oder Tieren sind bei Fehlbedienung der Drohne, technischen Gebrechen oder leeren Akkus keine Seltenheit mehr.
Genau solche Schäden werden durch eine Drohnenversicherung gedeckt, die Haftpflichtversicherungssumme liegt zumeist bei 1-2 Millionen Euro.
Trotz Genehmigungs- und Versicherungspflicht (gilt seit 2014) sind -oft aus purem Unwissen- noch immer viele Drohnen weder registriert (bewilligt) noch versichert - nicht nur im Schadensfall drohen hier empfindliche Strafen.
Eine Drohnenversicherung sollte man sich demnach unbedingt leisten, die Kosten sind mit 50 bis 150 Euro (je nach Leistungsumfang) auch relativ überschaubar.
Auch der Abschluss einer zusätzlichen Drohnen-Kaskoversicherung (für Eigenschäden an der Drohne) wird oft schon angeboten, in der Haftpflichtversicherung sind Spielzeugdrohnen oft mitversichert.
Ob mit oder ohne Versicherung: Im bewohnten Gebieten, in Flugverkehrszonen, in Flughafennähe oder bei Menschenansammlungen herrscht für Drohnen strenges Flugverbot.
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