Als Alterspension wird in Österreich die "normale" Pension bezeichnet. Dass im Pensionssystem der Alpenrepublik kaum ein "Normalfall" gegeben ist sondern eher der Ausnahmefall die Regel ist, steht auf einem anderen Blatt.
Hier steht auch geschrieben, dass Frauen in Österreich (Werte von 2022, PVA) im Schnitt mit genau 60 Jahren in Pension gehen, bei Männern liegt dieser Durchschnitt bei 61,9 (beide Werte 2022 leicht gestiegen) Jahren. In den letzten Jahren hat sich das effektive Pensionsantrittsalter allerdings kaum verändert.
2,07 Mio. PVA-Pensionen gab es im Jahresdurchschnitt 2022 in Österreich (Tendenz weiter steigend), diesen standen (zwecks Finanzierung) 3,62 Mio. Pflichtversicherte gegenüber (Tendenz deutlich steigend). Auf 1.000 Versicherte kamen 2021 573 Pensionisten.
Der Pensionsaufwand für allen Pensionsarten bei der Pensionsversicherungsanstalt stieg von 31,66 Mrd. Euro anno 2018 auf 33,09 Mrd. Euro (2019) dann weiter auf 35,03 Mrd. Euro (2020) und betrug 2021 36,74 Mrd. Euro. 2022 lag dieser Betrag schon bei 38,63 Mrd. Euro und wird 2023 die 40 Mrd. deutlich überschreiten. Die durchschnittliche Pensionshöhe lag Ende 2022 bei 1.337 Euro (steigend). 1,30 Mio. der Pensionsbezieher waren Frauen, rund 789.000 Pensionen wurden von Männern bezogen.
Die durchschnittliche Lebenserwartung lag 2022 bei Frauen lt. Statistik Austria bei 83,73 Jahren, 2022 geborene Buben haben lt. Statistik Austria eine Lebenserwartung von 78,99 Jahren.
Im EU-Vergleich lag man in Sachen frühem Pensionsantritt zuletzt hinter Luxemburg und Slowenien an dritter Stelle (gemeinsam mit Belgien). Also eigentlich an drittletzter Stelle. Dass die Kosten für das österreichische Pensionssystem satte 14 bis 15% des heimischen BIP verschlingen, ist ebenfalls ein (negativer) Spitzenwert: Auch hier liegt Österreich europaweit an dritter Stelle - der (zweifelhaft prominente) erste Platz ist in Reichweite...
2020 betrug der gesamte Budgetzuschuss ins Pensionssystem rund 20,8 Milliarden Euro, bis 2026 steigt dieser Wert voraussichtlich auf ca. 33 Mrd. Euro.
2022 wurden den ASVG-Pensionen voraussichtlich 12,47 Mrd. aus dem Budget zugeschossen, für Beamtenpensionen waren für 2022 10,75 Mrd. Euro budgetiert - beide Pensionsarten weisen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten deutliche Zuwächse auf. Die Pensionen machen damit rund 23% des gesamten Budesbudgets aus! Für das Jahr 2027 schätzt die Altersicherungskommission die notwendige Zuschusshöhe bei den ASVG-Pensionen schon auf 21,2 Milliarden Euro.
Beträge, die sich in den weiteren Jahren bzw. Jahrzehnten noch deutlich erhöhen werden - insbesondere in den 2020er-Jahren gehen viele Menschen der Geburtenstarken 1960er-Jahrgänge in Pension, Anfang der 2030er setzt sich dies auch noch fort. Der Generationenvertrag (die Angestellten und Selbständigen zahlen den aktuellen Pensionisten die Pensionen) funktioniert schon längst nicht mehr fair und geht eindeutig zulasten jüngerer Menschen...
Bei der Pensionshöhe gibt es übrigens nach wie vor einen eklatanten Unterschied zwischen Männer und Frauen: 2022 betrug die durchschnittliche monatliche Pensionszahlung (14x Auszahlung pro Jahr) 2.103 Euro, bei Frauen waren es nur 1.239 Euro. Diese Beträge nähern sich zwar mittlerweile laufend an und resultieren auch daraus, dass viele ältere Frauen ob langer Kindererziehungszeiten oder Tätigkeit als Hausfrau keine oder nur geringe Eigenpensionen erworben haben. Durch die nunmehr hohe Beschäftigungsquote von Frauen, weniger Geburten, besserer Ausbildung, längerer Erwerbszeiten etc. holen die Frauen aber deutlich auf.
Derzeit gibt es in Österreich 2 große Gruppen: Die bis 31.12.1954 geborenen Menschen und die nach diesem Datum geborenen.
Für vor dem 1.1.1955 Geborenen gilt folgende Regelung der Alterspension:
Am Bewertungsstichtag müssen für die Inanspruchnahme einer Alterspension 180 Beitragsmonate (inkl. die ersten 24 Monate Bezug von Kinderbetreuungsgeld pro Kind) oder 300 Versicherungsmonate oder 180 Versicherunsmonate innerhalb der letzten 360 Kalendermonate vorliegen.
Die Alterspension für jüngere Menschen sieht schon ein wenig trauriger aus. Abgesehen von den massiven Änderungen in Sachen Berechnungsgrundlage sowie Zuschlägen für Frühpensionen hat sich auch im Pensionsantrittsalter etwas getan: Auch Frauen müssen zukünftig bis 65 arbeiten gehen. Soweit nicht eine der anderen Pensionsvarianten zutrifft. Doch es gibt auch eine Übergangsregelung für die Alterspension nach dem AGP (Allgemeinen Pensionsgesetz).
Für nach dem 31.12.1954 geborene Personen gilt:
Geburtsdatum | Regelpensionsalter |
---|---|
2.12.1963 bis 1.6.1964 | 60 Jahre und 6 Monate |
2.6.1964 bis 1.12.1964 | 61 Jahre |
2.12.1964 bis 1.6.1965 | 61 Jahre und 6 Monate |
2.6.1965 bis 1.12.1965 | 62 Jahre |
2.12.1965 bis 1.6.1966 | 62 Jahre und 6 Monate |
2.6.1966 bis 1.12.1966 | 63 Jahre |
2.12.1966 bis 1.6.1967 | 63 Jahre und 6 Monate |
2.6.1967 bis 1.12.1967 | 64 Jahre |
2.12.1967 bis 1.6.1968 | 64 Jahre und 6 Monate |
ab 2.6.1968 | 65 Jahre |
Für Alterspensionen nach dem AGP werden nur die ab 1.1.2005 erworbenen Versicherungsmonate herangezogen. Zumindest müssen 180 Versicherungsmonate erworben werden, von denen zumindest 84 Monate eine Erwerbstätigkeit beinhalten. Kindererziehungszeiten vor dem 1.1.2005 werden jedoch berücksichtigt.
Für Personen, die zumindest einen Versicherungsmonat bis zum 31.12.2004 erworben haben, gelten jedoch weiterhin die Anspruchsvoraussetzungen für die Alterspension lt. ASVG (siehe oben)- sofern dies für die betreffende Person günstiger ist.
Für Personen, die sowohl vor als auch nach dem 1.1.2005 zumindest 36 Versicherungsmonate erworben haben, wird eine Parallelrechnung durchgeführt (APG-Pension und Altpension lt. ASVG).
Für die "Pensionsklasse 2" wurde auch ein individuelles Pensionskonto eingerichtet: Der jeweilige Pensionsversicherungsträger ist verpflichet, Ihnen auf Verlangen eine Mitteilung über die erworbenen Pensionsansprüche zu erstellen und zuzusenden. Ab dem Jahr 2014 ist dieses Pensionskonto auch online einzusehen.
Eine (sehr) grobe Berechnung: Die jährliche Gutschrift auf Ihr Pensionskonto (welche auch laufend aufgewertet wird, um zumindest die Inflation abzufedern) beträgt übrigens 1,78% der im betreffenden Kalenderjahr erworbenen Beitragsgrundlage. Maximal werden mit den 1,78% 45 Jahre multipliziert (=80%).
Für einen Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter werden 4,2% der Leistung abgezogen - gedeckelt mit 15% der Leistung. Einzelne Monate werden mit 0,35% herangezogen.
Oben dargestellte Information ist nur sehr oberflächlich angerissen - zu viele Ausnahmen und Sonderregelungen wurden im Sozialstaat Österreich eingeführt. Idealerweise wendet man sich (sobald man sich in Pensionsalternähe befindet) an den entsprechenden Pensionsversicherungsträger.
Es wäre nämlich nicht Österreich, wenn es nicht noch jede Menge anderer Pensionsvarianten gäbe - hier eine kleine Auflistung anderer Pensionsarten bzw. Möglichkeiten, die Pension ein wenig höher ausfallen zu lassen:
Nähere Informationen zu den genannten Pensionsarten gibt es bei den jeweiligen Sozialversicherungsträgern bzw. beim Link ganz unten (Pensionsversicherungsanstalt).
Wenn Sie - wie die Geldmarie - der Ansicht sind, dass das derzeitige Pensionssystem bis zu Ihren Pensionsantritt ohnehin noch mehrmalig reformiert werden muss (zu Ungunsten der jetzt jüngeren Menschen), sollten Sie sich in den Rubriken Versicherungen oder Banken einmal näher umsehen.
Da gibt es Vorsorgeinformationen in Hülle und Fülle - Eigenvorsorge bleibt in der Pensionsproblematik weiterhin Thema.
Aber auch die staatliche Pension kann mittels Eigeninitiative oft noch etwas verbessert werden: Mit der Freiwilligen Höherversicherung und dem Nachkauf von Versicherungszeiten kann man auch außerhalb der Privatvorsorge der Pension noch ein paar Euro hinzufügen bzw. den Pensionsantritt in manchen Fällen verkürzen.
Geldmarie-Linktipp: