Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit werden in Österreich als Lohnsteuer eingehoben. Diese Steuer ist eine Form der Einkommensteuer und wird vom Arbeitgeber direkt an das Finanzamt abgeführt. Der Arbeitnehmer muss sich demnach nicht um den Abzug der Lohnsteuer kümmern und sieht die entsprechenden Beträge am Gehaltszettel (Lohnzettel) aufgelistet.
Die Lohnsteuer ist bezüglich Aufkommenshöhe eine der wesentlichsten Steuern in Österreich. Die Steuersätze (siehe unten) sind im internationalen Vergleich sehr hoch.
Die Lohnsteuer dem Arbeitnehmer wird vom Bruttogehalt abgezogen. Vor der Anwendung des untenstehenden Lohnsteuersatzes werden diesem Basisbetrag noch einige Beträge (Pauschalen, Pflichtbeiträge etc. - siehe Link unten) abgezogen. Darüber hinaus sind einige Einkunftsarten (z.B. Arbeitslosengeld, Karenzgeld, Notstandhilfe, Familienbeihilfe, Wochengeld etc.) gänzlich von der Steuer befreit.
Das 13. und 14. Monatsgehalt wird in Österreich nur mit 6% besteuert (seit 2013 zahlen hier Besserverdiener allerdings einen "Solidarbeitrag"). Auch Überstunden mit Zuschlag sowie Zulagen unterliegen einer geringeren Besteuerung.
Sollten Sie neben Ihrer Angestelltentätigkeit noch einer anderen (z.b. selbständigen bzw. freiberuflichen) Beschäftigung nachgehen und daraus Einkünfte von mehr als 730 Euro p.a. lukrieren, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Für Arbeitnehmer ist es sehr empfehlenswert, eine Arbeitnehmerveranlagung ("Jahresausgleich") zu machen. Dadurch wird das Jahreseinkommen fairer berechnet als bei der monatlichen Abrechnung - hinzu kommt noch die Möglichkeit, etwaige Sonderausgaben, Werbungskosten und weitere Steuerabschreibposten bzw. Steuervergünstigungen lohnsteuermindernd bekanntzugeben.
Gerade für ArbeitnehmerInnen mit schwankenden Gehältern bzw. Eltern mit minderjährigen Kindern ist ein Jahresausgleich sehr zu empfehlen. Vielfach wird ab 2017 der Jahresausgleich (die ArbeitnehmerInnenveranlagung) schon automatisch von Finanzamt gemacht. Mehr dazu in der entsprechenden Rubrik.
Mit der Einführung der "Abfederung der kalten Progression" (zu 2/3) gelten seit 1.1.2023 folgende Tarifgrenzen:
Einkommen Euro | Grenzsteuersatz |
---|---|
bis 11.693 | 0% |
11.694 bis 19.134 | 20,00% |
19.135 bis 32.075 | 30,00% |
32.076 bis 62.080 | 41,00%*1 |
62.081 bis 93.120 | 48,00% |
93.121 bis 1 Mio. | 50,00% |
über 1 Mio. | 55%*2 |
*1:Senkung per 1.1.2024 auf 40% vorgesehen, *2: Gilt einmal bis 2025, dann Senkung auf 50% geplant.
Der Grenzsteuersatz ist die maximal möglichen Prozentsätze innerhalb einer Einkommensgruppe. Er gibt den Prozentsatz der Besteuerung bei einem zusätzlichen Einkommen an (Infos - siehe Link unten). Im Regelfall liegen die effektiven Steuersätze aber klar unter dem jeweiligen Grenzsteuersatz!
Hat man z.B. ein Jahreseinkommen von 15.000 Euro, so sind die ersten 11.693 Euro lohnsteuerfrei und nur die nächsten 3.307 Euro werden mit den 20% versteuert. Somit gilt es auch festzuhalten, dass der effektive Steuersatz immer unter dem jeweils höchsten Grenzsteuersatz liegt - auch höhere Einkommen profitieren von den niedrigen Sätzen der niedrigeren Grenzsteuersätze!
Die Lohnsteuersätze entsprechen übrigens den Sätzen der Einkommensteuer, 2021 wurden in Österreich mit der Lohnsteuer trotz Covid-19-Krise fette 31,10 Milliarden Euro an Steuern eingenommen - damit lag man sogar über dem Aufkommen der Umsatzsteuer (30,96 Milliarden im Jahr 2021).
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