Die Zahlungsmoral so mancher Geschäftsleute in Österreich ist traurig. Schickt man seine Rechnung aus, dauert selbst bei Kunden mit guter Bonität oft viele Wochen (und das trotz bereits erbrachter Leistung bzw. finanzieller Vorleistung), bis man das Geld endlich auf dem Konto hat. Und dann zieht sich so mancher Schweinebär (ohne dass dies angeboten wurde) sogar auch noch ein paar Prozent Skonto ab. Frechheit siegt halt leider...aber mit solchen Kunden wird man sich (wenn man es sich leisten kann) hinkünftig wohl Geschäfte sehr gut überlegen...
So manche Geschäftsleute zeigen beim Mahnwesen Schwächen: Denn wer will schon seine Kunden verärgern...
Handelt es sich bei Kunden um öffentliche Stellen, so nimmt man die oft sehr langen Zahlungsfristen häufig ohne Reaktion in Kauf - der Zahlungseingang ist früher oder später jedenfalls fix. Bei "normalen" gewerblichen Kunden sollte man aber bezüglich Mahnwesen durchaus straff agieren!
Überschreitet der Kunde die vereinbarte Zahlungsfrist, gehört sofort eine Mahnung "rausgeschossen" - ob mit Mahnschreiben als Brief oder via Email ist hier noch ziemlich egal. Gute Kunden bzw. befreundete Geschäftspartner kann man natürlich auch vorher persönlich kontaktieren - oft reicht ein kurzes Telefonat oder Mail a la "Du hast da auf etwas vergessen..." aus und spart sich den Aufwand einer Mahnung.
So man Mahnungen verschickt, ist insbesondere bei der 1. Mahnung noch durchaus freundlicher Ton gefragt.
Manche Unternehmen verwenden hier sogar mehr oder minder heitere Vorlagen a la "Wenn Sie nicht rasch zahlen, droht der baldige Hungertod" oder "Die Schwiegermutter erscheint zum Inkasso" etc. - dies sollte man aber nur in Fällen verwenden, wo dieser Humor auch verstanden wird...
Spätestens nach der 1. Mahnung (in welcher man auch eine angemessene und erfüllbare Nachfrist setzt) sollte der Kunde dann überweisen - oder sich zumindest bezüglich Zahlungsaufschub bei Ihnen melden. Wenn nicht, ist es es Zeit für die 2. Mahnung, die (fragt man die Geldmarie) auch die letzte Mahnung sein sollte.
Bei der 2. Mahnung sollte sich der Spaß aufhören: Wer nicht auf die 1. Mahnung reagiert, hat entweder wenig Zahlungsmoral oder schlicht und einfach kein Geld. Wobei sich "kein Geld und keine Zahlungsmoral" oft ergänzen...
Drohungen wie Inkassobüro, Rechtsanwalt oder Leistungskürzung bzw. Leistung rückgängig machen (leider nicht oft möglich) haben hier durchaus Platz - individuell und nach Gespür kann man in der 2. bzw. letzten Mahnung (könnte man natürlich auch schon bei der 1. Mahnung) auch Mahnspesen geltend machen. Immerhin hat man mit dem Mahnwesen auch durchaus Aufwand zu betreiben (Schriftsatz erstellen, Papier, Drucker, Porto, Evidenzhaltung, Rechnungskopien etc.).
Das Beilegen von Rechnungskopien bzw. einer Kopie der 1. Mahnung ist durchaus sinnvoll, die 2. Mahnung sollte man unbedingt eingeschrieben wegsenden.
Je schneller man den Mahnprozess durchzieht, desto größer ist oft (bei Schuldnern mit Bonitätsproblemen) die Chance, noch auf (Rest-)Vermögen zugreifen zu können bzw. erhöht man natürlich auch die Chance, den Gesamtbetrag zu bekommen.
BTW: Die Geldmarie begleicht ihre Außenstände im Normalfall umgehend nach Einlangen - der Zinsgewinn (so man im Plus ist) am Firmenkonto hält sich nämlich ohnehin sehr stark in Grenzen - und rasches Zahlen erhöht die eigene Bonität bzw. Reputation ungemein.