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BezugsrechteWas sind Bezugsrechte?Das Bezugsrecht ist ein Anrecht eines Aktionärs (Altaktionärs) auf den Bezug von neuen (jungen) Aktien im Rahmen einer Kaptialerhöhung seiner Aktiengesellschaft.
Ein einfaches Beispiel:
Sie können aber jetzt als Altaktionär zwischen zwei Varianten wählen:
Variante 1: Sie legen nochmalig 100.000 Euro in die AG und haben damit wieder 10% am Grundkapital.
Bei Bezugsrechten ist ob des kurzen Handels oft ratsam, diese selber zu verkaufen - machen Sie das nicht, wird Ihre depotführende Bank diese am letzten Tag des Bezugsrechtshandels verkaufen. Da an diesem Tag manchmal sehr viele Bezugsrechte angeboten werden, kann (aber muss nicht) sich das negativ auf den Wert der Bezugsrechte auswirken. Achtung: Es muss aber nicht unbedingt immer der Fall sein, daß bei der Neuausgabe von Aktien Bezugsrechte entstehen - die Aktionäre können dies auf der Hauptversammlung auch ausschließen. Geldmarie-Linktipp: Zuletzt verändert: 13. 01. 2012, 11h57
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