Seit 2011 gilt in ganz Österreich die bedarfsorientierte Mindestsicherung. Schon zum 1.9.2010 wurde die Mindestsicherung in Wien, Niederösterreich und Salzburg eingeführt, mit 1.1.2011 war die Mindestsicherung auch in den restlichen Bundesländern anstatt der Sozialhilfe im Einsatz, 2019 wurde sie wieder zur "Sozialhilfe Neu" umgetextet und seitens VP-FP-Regierung neu beschlossen.
2019 gab es insgesamt 267.683 Bezieher der Mindestsicherung - die Tendenz (nach Abflauen der Flüchtlingswelle) war weiter deutlich sinkend, in allen Bundesländern Österreichs gab es weniger Bezieher. Ob Covid-19 könnte sich der Trend leider wieder deutlich drehen...
Mit Abstand die meisten Mindestsicherungsbezieher lebten in Wien (155.747 Personen = 64% der Gesamtzahl!), 913 Mio. Euro betrugen 2019 die Kosten. 2018 waren es noch 942 Mio. Euro, 2017 wurde mit 997 Mio. Euro der bisherige Höchtstand erreicht. 52% der Bezieher waren 2019 weiblich.
Beantragen können die Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe Österreichische Staatsbürger oder gleichgestellte Personen mit rechtmäßigem Aufenthalt oder Hauptwohnsitz in Österreich.
Darüber hinaus muss ein Einkommen unter den jeweiligen Mindeststandards (der jeweilige Bedarf kann nicht durch eigene Mittel gedeckt werden) vorliegen und ein schriftlicher Antrag auf Mindestsicherung gestellt werden.
Die grundsätzliche Bereitschaft zu Arbeiten muss vorhanden sein.
Ausnahmen: Regelpensionsalter erreicht; Betreuung von Kindern unter 3 Jahren (ohne geeignete Betreuungsmöglichkeiten); Pflege von Angehörigen mindestens Pflegestufe 3; Betreuung von schwerstkranken Kindern; Erwerbs- oder Schulausbildung vor Vollendung des 18. Lebensjahres, welche auch zielstrebig verfolgt wird.
Bevor man die Mindestsicherung erhält, muss das eigene Vermögen aufgebraucht werden - eine Auflistung von Vermögen ist erforderlich. Die Eigentumswohnung (als Hauptwohnsitz) muss aber z.B. nicht verkauft werden - auch Hausrat muss nicht veräußert werden.
Ein nicht wegen Behinderung oder Berufsausbildung benutztes KFZ müsste jedoch z.B. verkauft werden.
Etwaig vorhandenes Einkommen (Löhne, Gehälter, Arbeitslosenbezug, Notstandshilfe, Krankengeld, Pensionen, Alimente, Kinderbetreuungsgeld, weitere Beihilfen) wird bei der Berechnung einer Mindestsicherung berücksichtigt.
Die genaueren Bedingungen und Grenzen finden Sie bei den Linktipps am Ende dieser Seite!
917,35 Euro monatlich netto für Alleinstehende oder Alleinerziehende (Wert 2020)
1.375 Euro monatlich für Paare - 688,01 Euro pro Person (Wert 2020)
Die Mindestsicherung wird 12 x im Jahr ausgezahlt (monatlich).
Für Kinder gibt es pro Monat 247,68 Euro (Wert 2020 - nach Bundesland unterschiedlich)
Etwaige Einkommen, Arbeitslosengeld, Unterhaltszahlungen oder ähnliches werden angerechnet und reduzieren den Anspruch auf Mindestsicherung.
Werte Wien 2020 - für 2021 haben wir noch keine neuen bestätigten Werte gefunden.
In Wien erhält man einen Antrag auf Mindestsicherung bei den Wiener Sozialzentren bzw. auch beim AMS.
Je nach Bundesland sind dann die Bezirkshauptmannschaften, Gemeindeämter oder Magistrate zuständig - aber auch die lokalen AMS-Geschäftsstellen.
Bitte beachten Sie, dass die Mindestsicherung in Österreichs Bundesländern noch immer nicht harmonisiert ist! Etwas, was rasch geschehen sollte und ein Zustand, der absolut unverständlich ist!
Geldmarie-Linktipps: