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Mindestsicherung


Bedarfsorientierte Mindestsicherung

Ab 2011 gilt in ganz Österreich die bedarfsorientierte Mindestsicherung. Schon zum 1.9.2010 wurde die Mindestsicherung in Wien, Niederösterreich und Salzburg eingeführt, per 1.1.2011 ist die Mindestsicherung auch in den restlichen Bundesländern anstatt der Sozialhilfe im Einsatz.

Voraussetzungen Mindestsicherung

Beantragen können die Mindestsicherung Österreichische Staatsbürger oder gleichgestellte Personen mit rechtmäßigem Aufenthalt oder Hauptwohnsitz in Österreich.

Darüber hinaus muss ein Einkommen unter den jeweiligen Mindeststandards (der jeweilige Bedarf kann nicht durch eigene Mittel gedeckt werden) vorliegen und ein schriftlicher Antrag auf Mindestsicherung gestellt werden.

Die grundsätzliche Bereitschaft zu arbeiten muss vorhanden sein.

Ausnahmen: Regelpensionsalter erreicht; Betreuung von Kindern unter 3 Jahren (ohne geeignete Betreuungsmöglichkeiten); Pflege von Angehörigen mindestens Pflegestufe 3; Betreuung von schwerstkranken Kindern; Erwerbs- oder Schulausbildung vor Vollendung des 18. Lebensjahres, welche auch zielstrebig verfolgt wird.

Bevor man die Mindestsicherung erhält, muss das eigene Vermögen (bis auf 3.720 Euro) aufgebraucht werden - eine Auflistung von Vermögen ist erforderlich. Die Eigentumswohnung (als Hauptwohnsitz) muss aber z.B. nicht verkauft werden - auch Hausrat muss nicht veräußert werden.

Ein nicht wegen Behinderung oder Berufsausbildung benutztes KFZ müsste jedoch z.B. verkauft werden.

Etwaig vorhandenes Einkommen (Löhne, Gehälter, Arbeitslosenbezug, Notstandshilfe, Krankengeld, Pensionen, Alimente, Kinderbetreuungsgeld, weitere Beihilfen) wird bei der Berechnung einer Mindestsicherung berücksichtigt.

Höhe Mindestsicherung

773,25 Euro netto für Alleinstehende oder Alleinerziehende.

1.159,88 Euro netto für (Ehe) Paare.

Die Mindestsicherung wird 12 x im Jahr ausgezahlt (monatlich).

Stand 2012

Antrag Mindestsicherung

In Wien erhält man einen Antrag auf Mindestsicherung bei den Wiener Sozialzentren bzw. auch beim AMS.

Je nach Bundesland sind dann die Bezirkshauptmannschaften, Gemeindeämter oder Magistrate zuständig - aber auch die lokalen AMS-Geschäftsstellen.

Nähere Infos zur Mindestsicherung finden Sie bei den Linktipps.

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Zuletzt verändert: 31. 01. 2012, 14h04