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PrivatkonkursPrivatkonkurs - das SchuldenregulierungsverfahrenErst in den 1970er-Jahren ging das ganze Kreditspiel so richtig los: Die Privatkunden wurden von den Banken auch für den Kreditbereich entdeckt und ab sofort heftig umworben. Konnte jemand seine Schulden nicht bezahlen, wurde seitens Kreditgeber gepfändet und verkauft, was nicht niet- und nagelfest war. Diese (teilweise verständliche) Praxis hat sich bis heute kaum geändert - jedoch steht privaten Schuldnern nunmehr seit 1995 auch die Möglichkeit des umgangssprachlich sogenannten "Privatkonkurses" zur Verfügung. Korrekt wird der Privatkonkurs auch gerichtliches Schuldenregulierungsverfahren bezeichnet. Hiebei hat der Schuldner die Möglichkeit, daß bei korrekter Rückzahlung eines Teils der Schulden seitens Gläubiger (Banken & Co.) auf Rückzahlung der Restschuld verzichtet wird. In den ersten Jahren war der Privatkonkurs noch ein sehr gering beanspruchtes Mittel zur Schuldenregulierung - mittlerweile nehmen jährlich ca. 10.000 Schuldner das Schuldenregulierungsverfahren in Anspruch. Tendenz stark steigend. Voraussetzungen für PrivatkonkursWer nun glaubt, dass ein Privatkonkurs so einfach durchzuführen ist und die Ideallösung für alle Fälle darstellt, der irrt gewaltig. Denn der Privatkonkurs ist an eine Reihe von strengen Auflagen gebunden. Bevor man sich (bzw. der Rechtsvertreter) an das zuständige Bezirksgericht wendet, gibt es nämlich eine Menge an Fragen zu klären bzw. Voraussetzungen zu erfüllen. Idealerweise wendet man sich diesbezüglich gleich an eine der lokalen Schuldnerberatungsstellen (siehe Link unten). Die Schuldnerberatungsstellen sind übrigens auch außerhalb des Privatkonkurses ideale Ansprechpartner. Auch die Möglichkeit des "außergerichtlichen Ausgleiches" (Link unten) sollten Sie für Ihren Fall in Betracht ziehen. Basisinformationen zu den Voraussetzungen für ein gerichtliches Schuldenregulierungsverfahren finden Sie folgend, nähere Details finden Sie weiter unten beim Link "Voraussetzungen für Privatkonkurse".
Dauer PrivatkonkursEin Privatkonkurs darf maximal 7 Jahre dauern (kann aber -bei Einigung bzw. Beschluss- auch kürzer sein). Während eines Privatkonkurses muss der Schuldner vom Existenzminimum leben können bzw. sogar auch darunter (er muss jedenfalls die Zahlungen leisten können). Wer also bis 7 harte Jahre am Rande des Existenzminimums durchstehen kann, könnte mit einem Privatkonkurs zumindest sein Finanzleben wieder in Ordnung bringen und zukünftig (nach dem Schuldenerlass der Restsumme) ohne Pfändungen, Gehaltsexekutionen, Negativlisten & Co. auskommen. Arten PrivatkonkursPrinzipiell unterscheidet man derzeit 4 verschiedene Varianten:
Die lokale Schuldnerberatung kann Ihnen hier sicher Auskunft geben, wieweit und in welcher Form ein Privatkonkurs für Sie sinnvoll ist. Geldmarie-Linktipps:
Zuletzt verändert: 01. 10. 2010, 14h55
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