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Flugticketsteuer


Flugabgabe - Flugticketsteuer Österreich

Als es Ende 2010 galt, Budgetlöcher im österreichischen Staatshaushalt zu schließen, schielte die heimische Bundesregierung zum großen Nachbarn und fand ebenso großen Gefallen an der neuen deutschen Luftverkehrsabgabe.

Diese wurde (auch bezüglich Beträge) folglich annähernd kopiert und bringt für Abflüge aus Österreich ab 1.4.2011 (Ticketkäufe ab 1.1.11) einige neue Zusatzkosten mit sich:

Höhe der Flugticketsteuer

Für Flüge nach Europa zahlt man zusätzlich 8 Euro.

Für Mittelstreckenflüge (z.B. naher Osten, Afrika, näheres Asien) werden 20 Euro an den Fiskus abgeführt.

Für Langstreckenflüge (z.B. Australien, Nord- und Südamerika, China, weiter entferte Asiendestinationen) beträgt die Flugabgabe 35 Euro.

Die Ticketsteuer ist mit dem Ticketpreis zu entrichten.

Flugabgabe - wer muss zahlen?

Die o.g. Gebühr gilt pro Person (Sitz) und pro Abflug aus Österreich. Für Transitpassagiere oder Transferflüge über Österreich wird keine Flugabgabe eingehoben.

Auch Kinder unter 2 Jahren (ohne eigenen Sitzplatz), Flugpersonal, Ausbildungsflüge und Flüge zu militärischen, medizinischen oder humanitären Zwecken sind von der Flugticketsteuer nicht betroffen.

Sinnvolle Flugsteuer?

Nachdem auf Flugtickets in Österreich keine Mehrwertsteuer bzw. auf Kerosin keine MÖSt. eingehoben wird, ist die Flugabgabe wohl eine ökologisch durchaus zu rechtfertigende Steuer.

Fairer wäre allerdings wohl eine Besteuerung via MWSt. oder MÖSt. auf Kerosin - bei der Flugticketabgabe wird alleine der Konsument und nicht der Anbieter (Fluglinie) besteuert. Sehr wohl hat die Flugticketsteuer allerdings auch leicht negative Auswirkungen auf die Konkurrenzfähigkeit der Fluglinien.

Für 2011 erwartet man (die Steuer gilt seit 1.4.2011) Gesamteinnahmen von ca. 60 Mio. Euro - danach sollen es ca. 90 Mio. Euro/Jahr werden - nahezu eine Bagatellsteuer, welche man wohl auch anderswo leicht hätte unterbringen können.

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Zuletzt verändert: 24. 10. 2011, 20h28