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SozialbeihilfeWas ist die Sozialbeihilfe?Bei der Sozialbeihilfe (die eigentlich korrekterweise "Sozialhilfe" heißt) handelt es sich um staatliche bzw. behördliche Leistungen für hilfsbedürftige Personen um diesen ein (mehr oder minder) menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Ab 2010 wird die Sozialhilfe in Österreich grundsätzlich durch die bedarfsorientierte Mindestsicherung ersetzt. Die folgenden Inhalte sind daher nur noch beschränkt gültig. Anspruch auf AusgleichszulageDie Möglichkeit (nicht aber immer das Recht) für den Bezug von Sozialhilfe besteht, so der wesentliche Lebensbedarf/Lebensunterhalt weder durch Arbeitseinsatz noch durch weitere Einkommen (bzw. Vermögen), Unterhaltsleistungen, Arbeitslosenunterstützung, Notstandshilfe etc. erbracht werden kann. Soll heißen: Wenn nirgendwoher mehr Geld zu bekommen ist und das laufende Einkommen (sofern vorhanden) nicht für die einfachsten Grundbedürfnisse ausreicht, werden sozial bedürftige Menschen Sozialhilfe einreichen - insbesondere, wenn sie sich mit der eigenen (Arbeits- und Finanz-) Kraft nicht mehr aus der (finanziellen) Notlage befreien können. Arten der SozialbeihilfeGrundsätzlich unterteilt man den Sozialhilfeanspruch in 3 mögliche Varianten:
Zu den Bereichen "Sicherung des Lebensbedarfs" sowie "Soziale Dienste" finden Sie ganz unten bei den Linktipps genauere Informationen sowie auch interessante Grenzbeträge. Antragstellung SozialbeihilfeSozialhilfe ist in Österreich Ländersache - d.h. es gibt ziemlich unterschiedliche Regelungen und Vorgangsweisen. Auch bezüglich Beträge gibt es große Unterschiede. Ganz unten bei den Linktipps finden Sie auch die wesentlichsten Vorinformationen und Ansprechstellen (bzw. Ämter) für Ihr Bundesland. Eine Lektüre der u.a. Links ist vor Antragstellung sicher sinnvoll. Beachten Sie aber jedenfalls die in den Sozialhilfegesetzen festgeschriebene Kostenersatzpflicht, welche ehemalige Sozialhilfeempfänger zu tragen haben, wenn sie dann wieder zu Geld bzw. Arbeit kommen. In den meisten Bundesländern können auch unterhaltsverpflichtete Angehörige zum Kostenersatz herangezogen werden. Mindestsicherung ersetzt SozialhilfeAb 2010 ersetzt die bedarfsorientierte Mindestsicherung größtenteils die ehemals sehr unterschiedlichen Sozialhilfen der Bundesländer. Abweichungen pro Bundesland in Sachen Unterstützungsmöglichkeiten sind aber nach wie vor gegeben. Neben der Mindestsicherung gibt es in Sachen Sozialhilfe noch einige Möglichkeiten, welche Sie bei den nachfolgenden Links einsehen können. Geldmarie-Linktipps: Zuletzt verändert: 05. 01. 2011, 14h38
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