Der Kaufpreis von Laptop, Notebook, PC & Co. ist im Rahmen der Werbungskosten absetzbar, wenn diese Geräte beruflich verwendet werden.
Bis zu 1.000 Euro Anschaffungskosten (Stand 2021*) fallen derartige Geräte in die Rubrik geringwertige Wirtschaftsgüter und können gleich im Jahr des Kaufs (Rechnung!) steuerlich abgesetzt werden. Bis 2019 lag diese Betragsgrenze noch bei 400 Euro, 2020 waren es 800 Euro und seit 1.1.2021 beträgt die Grenze voraussichtlich 1.000 Euro*.
*Achtung: Die Erhöhung auf 1.000 Euro war zwar geplant, ist aber (nach Recherche Stand Anfang Jänner 2021) noch nicht bestätigt! Vielleicht gelten auch 2021 weiterhin die 800 Euro! (das wird aktuell noch im Jänner recherchiert - aktuell sind auf der FA-Homepage noch 800 Euro zu sehen)!
Liegt der Kaufpreis über 1.000 Euro, so sind die Anschaffungskosten auf eine zumindest dreijährige Nutzungsdauer zu verteilen.
Beispiel: Kaufpreis 1.200 Euro, Kauf am 5. Februar - 400 Euro im ersten Jahr, 400 im 2. Jahr und 400 im 3. Jahr.
Erfolgt der Kauf im 2. Halbjahr, kann nur die halbe "Jahresrate" abgeschrieben werden.
Beispiel: Kaufpreis 1.200 Euro, Kauf am 7. Juli - 200 Euro im 1. Jahr, 400 Euro im 2. Jahr, 400 Euro im 3. Jahr, 200 Euro im 4. Jahr.
Kaufen Sie z.B. den PC, den Bildschirm oder die Tastatur einzeln, so sind die Einzelrechnungen zu addieren.
Zubehör wie z.B. Drucker, Scanner, Fax, Maus, Kabeln, USB-Sticks, externe Festplatte etc. ist hingegen separat zu betrachten und kann (so nicht einzeln teurer als 1.000 Euro) gleich im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben werden.
Wird das angeschaffte Gerät ausschließlich im (externen) Büro verwendet, werden die Anschaffungskosten im Regelfall zu 100% abgesetzt.
Sehr häufig haben aber Selbständige bzw. Kleinunternehmer den Arbeitsplatz im eigenen Haushalt eingerichtet - und hier verlangt die Finanz das "Ausscheiden des Privatanteiles". In klaren Worten: Ein Prozentsatz für die Privatnutzung ist dem Kaufpreis abzuziehen.
Prinzipiell wird seitens Finanz angenommen, dass der PC zumindest 40% privat verwendet wird - bei der Geldmarie, die wohl zu 99% vor dem Hauptgerät sitzt, allerdings eine Falschannahme. Private Nutzungen, welche unter diesen ominösen 40% liegen, sollte man allerdings im Bedarfsfall (Steuerprüfung) glaubhaft argumentieren können - sind weitere Geräte im Haus (z.B. die der Kinder oder von Mann/Frau), wird dies wohl einigermaßen glaubhaft gelingen.
Bei 20 bis 30 Prozent Privatanteil wird man sich in vielen Fällen wohl mit der Finanz einigen - natürlich kann es diesbezüglich auch Abweichungen nach unten geben.
Bei mehreren Computern im Haushalt kann im Normalfall nur ein Gerät steuerlich abgesetzt werden - aber auch hier kann es Ausnahmen von der Regel geben: So kann z.B. ein Vertreter oder Webdesigner seinen Stand-PC wohl schwer auf Anbahnungsgespräche mitnehmen - ein Laptop mit mobilem Internetzugang kann hier wohl auch zusätzlich (zumindest teilweise) abgeschrieben werden.
Im Zweifelsfall: Steuerberater anrufen bzw. Finanzamt kontaktieren.