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KirchensteuerWissenswertes über den Kirchenbeitrag in ÖsterreichDie Kirchensteuer in Österreich ist keine Steuer im eigentlichen Sinn - mehr ein Beitrag. Dieser Kirchenbeitrag wird von der katholischen wie auch von der evangelischen Kirche eingehoben - natürlich nur, wenn man Mitglied der jeweiligen Glaubensgemeinschaft ist. Gab es vor 1939 noch "Religionsfonds" (welche das Nazi-Regime dann beschlagnahmte und welche nie restituiert wurden), so wurde dann das Kirchenbeitragsgesetzt geschaffen, welches den Kirchen weiterhin das Überleben sichern sollte. Dieses wurde auch in der folgenden Demokratie übernommen. Kirchenbeiträge zu in Österreich anerkannten Religionsgemeinschaften kann man bis zur jährlichen Höhe von 200 Euro (von 2009 bis 2011, vorher waren es 100 Euro) von der Steuer absetzen (im Rahmen von Jahresausgleich bzw. der Einkommensteuererklärung). Ab dem Veranlagungsjahr 2012 (also ab 2013) beträgt der Steuerfreibetrag 400 Euro. Wie hoch ist der Kirchenbeitrag?Katholische Kirche1,1% von der Bemessungsgrundlage (steuerpflichtiges Einkommen) abzüglich eines Absetzbetrages von derzeit (Stand 2012) 50 Euro, mindestens jedoch 90 Euro für Einkommensteuerpflichtige bzw. 18 Euro für Personen, welche ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen (finanzielle Engpässe, Mindestrentner, Pensionisten, Arbeitslose) etc. Mehr dazu beim Link unten. Evangelische Kirche1,5% des steuerpflichtigen Einkommens abzüglich Absetzbetrag von derzeit (Stand 01/2012) 44 Euro. Es kann auch noch eine sogenannte "Gemeindeumlage" bis zu 25 Prozent von diesem Beitrag eingehoben werden, welche direkt an die Pfarrgemeinde gehen. Als Freibeträge zu der Bemessungsgrundlage kann Frau und Mann 1.000 Euro für Alleinverdiener und 1.490 Euro pro Kind (pro Kind mit Behinderung 2.900 Euro) geltend machen. Auch in der evangelischen Kirche gibt es Fälle, wo man auf die Einhebung teilweise verzichtet oder die Beträge deutlich reduziert. KirchenaustrittHäufig möchten (vor allem junge) Menschen aus ihrer Glaubensgemeinschaft austreten, da kein Bezug zu dieser vorhanden ist. Da diese aber durch die Eltern quasi zu Mitgliedern dieser Gemeinschaft gemacht wurden, wird der Austritt spätestens dann interessant, wenn der erste Zahlschein eintrifft (was zumeist kurz nach dem ersten Gehalt der Fall ist). Ein Kirchenaustritt ist heute nicht mehr so schwer (weil auch nicht selten) wie vor vielen Jahren, so traten alleine 2009 mehr als 53.000 Menschen aus der katholischen Kirche aus. Weiter unten finden Sie Sie einen entsprechenden Link, der Ihnen die (wenigen) Schritte aus der Kirche genauer erklärt. Geldmarie-Linktipps:
Zuletzt verändert: 02. 01. 2012, 16h21
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