Rubriken |
Tipps für den JahresausgleichArbeitnehmerveranlagung oder Jahresausgleich bzw. SteuerausgleichPrinzipiell haben Herr und Frau Österreicher vor dem Finanzamt ein wenig Angst. Denn die Aufgabe der armen Menschen am Finanzamt lautet in etwa: Darauf aufpassen, daß die lieben Steuerzahler auch brav die geforderten Steuern und Abgaben entrichten, damit der Staat seine Ausgaben auch finanzieren kann. Aufgrund der hohen Steuerlast und der komplizierten Steuerkonstrukte auch eine sehr schwierige Aufgabe. Ohne jetzt eine Berufsgruppe kränken zu wollen: Die Phobie vor dem Finanzamt ist fast ähnlich wie die des Autofahrers vor der Polizei. Dabei ist in beiden Fällen nur eines angebracht: Gegenseitiger Respekt. Auf der einen Seite ist der Steuerzahler (der auch den Finanzbeamten oder Finanzangestellten für dessen Tätigkeit mehr oder minder bezahlt) - auf der anderen Seite ist der Finanzer, der für seine wichtige Tätigkeit Anerkennung verdient, die es aber in den seltensten Fällen gibt. Und damit meint die Geldmarie nicht Bestechung.;-) Die eingangs genannte Angst bzw. Unsicherheit gegenüber dem unbekannten Konstrukt Steuern führt dazu, daß unzählige SteuerzahlerInnen jährlich auf viel Geld verzichten: Auf das Geld aus der Arbeitnehmerveranlagung. Was ist die Arbeitnehmerveranlagung?Diese wird in Österreich noch immer sehr gerne als Jahresausgleich bezeichnet - weil der Begriff für die Arbeitnehmerveranlagung inhaltlich auch logischer gewählt ist und im letzten Jahrhundert lange in Verwendung stand. Auch der Name Lohnsteuerausgleich wird hier gerne verwendet. Hiebei kann (muss aber in den meisten Fällen nicht) Frau und Mann sich (mittels Formular oder auch Online) am zuständigen Wohnsitzfinanzamt (für die letzten 5 Jahre) Geld zurückholen, welches einerseits anteilig zu viel bezahlt wurde oder aufgrund von Gesetzen zusteht. Es kommt beim Jahresausgleich zwar nicht garantiert zu einem Guthaben (=zu einer Rückzahlung) - die Wahrscheinlichkeit ist aber sehr hoch. Wenn Sie Zusatzeinkünfte über den Veranlagungsfreibetrag (Zuverdienstgrenze 730 Euro, Stand 2011, 2012, 2013) hinaus haben, müssen Sie (in Form einer Einkommensteuererklärung) eine Pflichtveranlagung machen! Wann ist der Jahresausgleich sinnvoll?
Es müsste also schon sehr blöd hergehen, wenn Sie aus dieser Auflistung nichts finden, was auf Sie zutrifft...
Auch wenn Sie sich bei "Finanz-Online" registrieren, sehen Sie schon nach dem Ausfüllen (und vor dem Abschicken), ob es sich lohnt oder nicht. Und sollte trotzdem noch ein Minus rauskommen, gibt es noch die Möglichkeit, gegen den Bescheid des Finanzamts zu berufen - auch das kann sich im Einzelfall lohnen. Die Geldmarie meint: Ran an das Formular L1 (welches man neuerdings online bestellen muss) - holen Sie sich Ihre Marie zurück! Geldmarie-Linktipps: Zuletzt verändert: 26. 04. 2013, 08h55
|
|