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Motorbezogene Versicherungssteuer LKW und MotorradHöhe der motorbez. Versicherungssteuer bei Motorrad und LKW bis 3,5 TonnenNicht nur Besitzer von PKW und Kombi müssen zusätzlich zu vielen Steuern und Abgaben, die beim Kauf bzw. beim Betrieb der Fahrzeuge anfallen, die motorbezogene Versicherungssteuer abführen. Auch Zulassungsbesitzer von Motorrädern und LKW's bis 3,5 Tonnen zahlen diese in der Versicherungsprämie versteckte Komponente fleißig mit. Damit Sie diese Kosten bereits im Vorfeld wissen, hier die entsprechenden Informationen: Motorbezogene Versicherungssteuer LKW bis 3,5 Tonnen:Diese Steuer gilt bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht in der gleichen Höhe (gleiche Berechnung nach Kilowatt) wie bei PKW/Kombi. Hier der Link: Motorbezogene Versicherungssteuer für PKW und Kombi Ausgenommen sind davon Omnibusse, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Zugmaschinen und Motorkarren. Limitiert ist die Höhe der Zahlungen wie folgt:
Euro 60,03 pro Monat bei jährlicher Zahlung.
Für Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen ist weiterhin die Kraftfahrsteuer zu entrichten, welche direkt an das zuständige Finanzamt abgeführt werden muss (also nicht über die Versicherungsprämie). Motorbezogene Versicherungsteuer Motorräder:Für Motorräder wird die motorbezogene Versicherungssteuer mittels ccm (Kubik, Hubraum) der Krafträder ermittelt. Bis 50 ccm (Mopeds, Mofas) wird keine motorbezogene Versicherungssteuer berechnet. Hier die Formeln für die Berechnung bei Motorrädern:
Jährliche Zahlung: ccm x 0,264 = Jahresbetrag in Euro
Auch hier gilt (wie beim PKW): Jährlich Zahlen ist um 6% (halbjährlich), 8% (vierteljährlich) oder um 10% (monatliche Zahlung) günstiger! Geldmarie-Linktipp: Zuletzt verändert: 22. 03. 2012, 09h15
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