Als Alterspension wird in Österreich die "normale" Pension bezeichnet. Dass im Pensionssystem der Alpenrepublik kaum ein "Normalfall" gegeben ist sondern eher der Ausnahmefall die Regel ist, steht auf einem anderen Blatt.
Hier steht auch geschrieben, dass Frauen in Österreich (Werte von 2018, PVA) im Schnitt mit 59,3 Jahren in Pension gehen, bei Männern liegt dieser Durchschnitt bei 61,4 Jahren. In den letzten Jahren ist das Pensionsantrittsalter leicht angestiegen.
1,97 Mio. Pensionen gab es Ende 2018 in Österreich (Tendenz steigend), davon 1,40 Mio. Alterspensionen, rund 400.000 Hinterbliebenenpensionen und rund 140.000 Berufsunfähigkeits- bzw. Invaliditätspensionen.
Die (fernere) Lebenserwartung von Neugeborenen lag 2018 bei Frauen lt. Statistik Austria bei 83,4 Jahren, 2018 geborene Buben haben lt. Statistik Austria eine Lebenserwartung von durchschnittlich 78,2 Jahren.
Im EU-Vergleich lag man in Sachen frühem Pensionsantritt zuletzt hinter Luxemburg und Slowenien an dritter Stelle (gemeinsam mit Belgien). Also eigentlich an drittletzter Stelle. Dass die Kosten für das österreichische Pensionssystem satte 14 bis 15% des heimischen BIP verschlingen, ist ebenfalls ein (negativer) Spitzenwert: Auch hier liegt Österreich europaweit an dritter Stelle - der (zweifelhaft prominente) erste Platz ist in Reichweite...
2018 wurden (lt. Budgetplan der Regierung) den Pensionen 9,57 Mrd. Euro zugeschossen (plus 9,25 Mrd. für Beamte), 2019 soll es 10,60 Mrd. Zuschüsse zu den ASVG-Pensionen geben (plus 9,47 Mrd. für Beamte) - Beträge, die sich in den nächsten Jahren bzw. Jahrzehnten noch deutlich erhöhen werden. Der Generationenvertrag (die Angestellten und Selbständigen zahlen den aktuellen Pensionisten die Pensionen) funktioniert schon längst nicht mehr fair und geht eindeutig zulasten jüngerer Menschen...
Derzeit gibt es in Österreich 2 große Gruppen: Die bis 31.12.1954 geborenen Menschen und die nach diesem Datum geborenen.
Für vor dem 1.1.1955 Geborenen gilt folgende Regelung der Alterspension:
Am Bewertungsstichtag müssen für die Inanspruchnahme einer Alterspension 180 Beitragsmonate (inkl. die ersten 24 Monate Bezug von Kinderbetreuungsgeld pro Kind) oder 300 Versicherungsmonate oder 180 Versicherunsmonate innerhalb der letzten 360 Kalendermonate vorliegen.
Die Alterspension für jüngere Menschen sieht schon ein wenig trauriger aus. Abgesehen von den massiven Änderungen in Sachen Berechnungsgrundlage sowie Zuschlägen für Frühpensionen hat sich auch im Pensionsantrittsalter etwas getan: Auch Frauen müssen zukünftig bis 65 arbeiten gehen. Soweit nicht eine der anderen Pensionsvarianten zutrifft. Doch es gibt auch eine Übergangsregelung für die Alterspension nach dem AGP (Allgemeinen Pensionsgesetz).
Für nach dem 31.12.1954 geborene Personen gilt:
Geburtsdatum | Regelpensionsalter |
---|---|
2.12.1963 bis 1.6.1964 | 60 Jahre und 6 Monate |
2.6.1964 bis 1.12.1964 | 61 Jahre |
2.12.1964 bis 1.6.1965 | 61 Jahre und 6 Monate |
2.6.1965 bis 1.12.1965 | 62 Jahre |
2.12.1965 bis 1.6.1966 | 62 Jahre und 6 Monate |
2.6.1966 bis 1.12.1966 | 63 Jahre |
2.12.1966 bis 1.6.1967 | 63 Jahre und 6 Monate |
2.6.1967 bis 1.12.1967 | 64 Jahre |
2.12.1967 bis 1.6.1968 | 64 Jahre und 6 Monate |
ab 2.6.1968 | 65 Jahre |
Für Alterspensionen nach dem AGP werden nur die ab 1.1.2005 erworbenen Versicherungsmonate herangezogen. Zumindest müssen 180 Versicherungsmonate erworben werden, von denen zumindest 84 Monate eine Erwerbstätigkeit beinhalten. Kindererziehungszeiten vor dem 1.1.2005 werden jedoch berücksichtigt.
Für Personen, die zumindest einen Versicherungsmonat bis zum 31.12.2004 erworben haben, gelten jedoch weiterhin die Anspruchsvoraussetzungen für die Alterspension lt. ASVG (siehe oben)- sofern dies für die betreffende Person günstiger ist.
Für Personen, die sowohl vor als auch nach dem 1.1.2005 zumindest 36 Versicherungsmonate erworben haben, wird eine Parallelrechnung durchgeführt (APG-Pension und Altpension lt. ASVG).
Für die "Pensionsklasse 2" wurde auch ein individuelles Pensionskonto eingerichtet: Der jeweilige Pensionsversicherungsträger ist verpflichet, Ihnen auf Verlangen eine Mitteilung über die erworbenen Pensionsansprüche zu erstellen und zuzusenden. Ab dem Jahr 2014 ist dieses Pensionskonto auch online einzusehen.
Eine (sehr) grobe Berechnung: Die jährliche Gutschrift auf Ihr Pensionskonto (welche auch laufend aufgewertet wird, um zumindest die Inflation abzufedern) beträgt übrigens 1,78% der im betreffenden Kalenderjahr erworbenen Beitragsgrundlage. Maximal werden mit den 1,78% 45 Jahre multipliziert (=80%).
Für einen Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter werden 4,2% der Leistung abgezogen - gedeckelt mit 15% der Leistung. Einzelne Monate werden mit 0,35% herangezogen.
Oben dargestellte Information ist nur sehr oberflächlich angerissen - zu viele Ausnahmen und Sonderregelungen wurden im Sozialstaat Österreich eingeführt. Idealerweise wendet man sich (sobald man sich in Pensionsalternähe befindet) an den entsprechenden Pensionsversicherungsträger.
Es wäre nämlich nicht Österreich, wenn es nicht noch jede Menge anderer Pensionsvarianten gäbe - hier eine kleine Auflistung anderer Pensionsarten:
Nähere Informationen zu den genannten Pensionsarten gibt es bei den jeweiligen Sozialversicherungsträgern bzw. beim Link ganz unten (Pensionsversicherungsanstalt).
Wenn Sie - wie die Geldmarie - der Ansicht sind, dass das derzeitige Pensionssystem bis zu Ihren Pensionsantritt ohnehin noch mehrmalig reformiert werden muss (zu Ungunsten der jetzt jüngeren Menschen), sollten Sie sich in den Rubriken Versicherungen oder Banken einmal näher umsehen.
Da gibt es Vorsorgeinformationen in Hülle und Fülle - Eigenvorsorge bleibt in der Pensionsproblematik weiterhin Thema.
Aber auch die staatliche Pension kann mittels Eigeninitiative oft noch etwas verbessert werden: Mit der Freiwilligen Höherversicherung und dem Nachkauf von Versicherungszeiten kann man auch außerhalb der Privatvorsorge der Pension noch ein paar Euro hinzufügen bzw. den Pensionsantritt in manchen Fällen verkürzen.
Geldmarie-Linktipp: