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Pensionsantrittsalter


Alterspension in Österreich

Als Alterspension wird in Österreich die "normale" Pension bezeichnet. Dass im Pensionssystem der Alpenrepublik kaum ein "Normalfall" gegeben ist sondern eher der Ausnahmefall die Regel ist, steht auf einem anderen Blatt.

Hier steht auch geschrieben, dass die Menschen in Österreich mit durchschnittlich 58,2 Jahren (Stand 2011) in Pension gehen. Die Lebenserwartung von Frauen lag 2010 bei 82,97 Jahren, Männer sterben derzeit lt. Statistik Austria mit 77,62 Jahren - Frauen gehen tatsächlich mit 57 Jahren in Rente, Männer mit 59.

Im EU-Vergleich liegt man in Sachen frühem Pensionsantritt hier hinter Luxemburg und Slowenien an dritter Stelle (gemeinsam mit Belgien). Also eigentlich an drittletzter Stelle. Das die Kosten für das österreichische Pensionssystem satte 12,7% (Stand 2010) des heimischen BIP verschlingen, ist ebenfalls ein (negativer) Spitzenwert: Auch hier liegt Österreich europaweit an dritter Stelle.

Pensionsantrittsalter - die Zwei-Klassen-Gesellschaft

Derzeit gibt es in Österreich 2 große Gruppen: Die bis 31.12.1954 geborenen Menschen und die nach diesem Datum geborenen.

Pensionsklasse 1 - die Älteren

Für vor dem 1.1.1955 Geborenen gilt folgende Regelung der Alterspension:

  • Frauen können mit Vollendung des 60. Lebensjahres in Pension gehen
  • Männer mit Vollendung des 65. Lebensjahres

Am Bewertungsstichtag müssen für die Inanspruchnahme einer Alterspension 180 Beitragsmonate (inkl. die ersten 24 Monate Bezug von Kinderbetreuungsgeld pro Kind) oder 300 Versicherungsmonate oder 180 Versicherunsmonate innerhalb der letzten 360 Kalendermonate vorliegen.

Pensionsklasse 2 - die Jüngeren

Die Alterspension für jüngere Menschen sieht schon ein wenig trauriger aus. Abgesehen von den massiven Änderungen in Sachen Berechnungsgrundlage sowie Zuschlägen für Frühpensionen hat sich auch im Pensionsantrittsalter etwas getan: Auch Frauen müssen zukünftig bis 65 arbeiten gehen. Soweit nicht eine der anderen Pensionsvarianten zutrifft. Doch es gibt auch eine Übergangsregelung für die Alterspension nach dem AGP (Allgemeinen Pensionsgesetz).

Für nach dem 31.12.1954 geborene Personen gilt:

  • Frauen, geboren bis 1.12.1963 können mit Vollendung des 60. Lebensjahres in Pension gehen
  • Frauen, geboren ab dem 2.6.1968 können erst mit Vollendung des 65. Lebensjahres in Pension gehen
  • Für Frauen, die zwischen den o.g. Terminen geboren sind, gilt die unten in der Tabelle angeführte Einschleifregelung
  • Männer mit Vollendung des 65. Lebensjahres

Einschleifregelung Pensionsalter Frauen

Geburtsdatum Regelpensionsalter
2.12.1963 bis 1.6.1964 60 Jahre und 6 Monate
2.6.1964 bis 1.12.1964 61 Jahre
2.12.1964 bis 1.6.1965 61 Jahre und 6 Monate
2.6.1965 bis 1.12.1965 62 Jahre
2.12.1965 bis 1.6.1966 62 Jahre und 6 Monate
2.6.1966 bis 1.12.1966 63 Jahre
2.12.1966 bis 1.6.1967 63 Jahre und 6 Monate
2.6.1967 bis 1.12.1967 64 Jahre
2.12.1967 bis 1.6.1968 64 Jahre und 6 Monate
ab 2.6.1968 65 Jahre

Für Alterspensionen nach dem AGP werden nur die ab 1.1.2005 erworbenen Versicherungsmonate herangezogen. Zumindest müssen 180 Versicherungsmonate erworben werden, von denen zumindest 84 Monate eine Erwerbstätigkeit beinhalten. Kindererziehungszeiten vor dem 1.1.2005 werden jedoch berücksichtigt.

Für Personen, die zumindest einen Versicherungsmonat bis zum 31.12.2004 erworben haben, gelten jedoch weiterhin die Anspruchsvoraussetzungen für die Alterspension lt. ASVG (siehe oben)- sofern dies für die betreffende Person günstiger ist.

Für Personen, die sowohl vor als auch nach dem 1.1.2005 zumindest 36 Versicherungsmonate erworben haben, wird eine Parallelrechnung durchgeführt (APG-Pension und Altpension lt. ASVG).

Für die "Pensionsklasse 2" wurde auch ein individuelles Pensionskonto eingerichtet: Der jeweilige Pensionsversicherungsträger ist verpflichet, Ihnen auf Verlangen eine Mitteilung über die erworbenen Pensionsansprüche zu erstellen und zuzusenden.

Eine (sehr) grobe Berechnung: Die jährliche Gutschrift auf Ihr Pensionskonto (welche auch laufend aufgewertet wird, um zumindest die Inflation abzufedern) beträgt übrigens 1,78% der im betreffenden Kalenderjahr erworbenen Beitragsgrundlage. Maximal werden mit den 1,78% 45 Jahre multipliziert (=80%).

Für einen Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter werden 4,2% der Leistung abgezogen - gedeckelt mit 15% der Leistung. Einzelne Monate werden mit 0,35% herangezogen.

Oben dargestellte Information ist nur sehr oberflächlich angerissen - zu viele Ausnahmen und Sonderregelungen wurden im Sozialstaat Österreich eingeführt. Idealerweise wendet man sich (sobald man sich in Pensionsalternähe befindet) an den entsprechenden Pensionsversicherungsträger.

Es wäre nämlich nicht Österreich, wenn es nicht noch jede Menge anderer Pensionsvarianten gäbe - hier eine kleine Auflistung anderer Pensionsarten:

  • Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer
  • Korridorpension
  • Schwerstarbeiterpension ("Hacklerregelung")
  • Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension
  • Witwen- und Witwerpension
  • Waisenpension
  • Altersteilzeit

Nähere Informationen zu den genannten Pensionsarten gibt es bei den jeweiligen Sozialversicherungsträgern bzw. beim Link ganz unten (Pensionsversicherungsanstalt).

Wenn Sie - wie die Geldmarie - der Ansicht sind, dass das derzeitige Pensionssystem bis zu Ihren Pensionsantritt ohnehin noch mehrmalig reformiert werden muss (zu Ungunsten der jetzt jüngeren Menschen), sollten Sie sich in den Rubriken Versicherungen oder Banken einmal näher umsehen. Da gibt es Vorsorgeinformationen in Hülle und Fülle.

Geldmarie-Linktipp:

Zuletzt verändert: 02. 01. 2012, 21h12