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EinmalerlagDer Einmalerlag - Kapital sicher vermehrenAuch schon ein Klassiker aus dem Versicherungsbereich ist der Einmalerlag. Besonders bei Menschen, die schon etwas Vermögen auf die Seite gebracht haben, erfreut sich dieser ob seiner sicheren und ertragreichen Anlage nach wie vor größter Beliebtheit. Beim Einmalerlag legt man -wie der Name schon sagt- einen Betrag einmalig in Form einer Erlebensversicherung an. Auch wenn es Einmalzahlungen auch bei vielen anderen (moderneren) Versicherungsprodukten gibt - der klassische Einmalerlag ist mit Abstand die beliebteste Versicherungsvariante bei Anlegern, die bereits erwirtschaftetes Vermögen längerfristig absichern und vermehren wollen. Und genau um diesen klassischen Einmalerlag in Form einer Erlebensversicherung soll es hier gehen: Produkteigenschaft EinmalerlagOb der sicheren Veranlagung gibt es bei Einmalerlägen garantierte Versicherungssummen. Diese werden immer über den angelegten Betrag liegen - ist dem nicht der Fall, sollten Sie die Veranlagung dieses Produktes kritisch prüfen. Die Einmalzahlung wird von der Versicherung sicher angelegt (Deckungsstock, Anleihen, sichere Wertpapiere...). Zu der Garantiesumme kommen dann noch variable Gewinnanteile, die die Versicherung bis zum vereinbarten Ablauf des Vertrags erwirtschaftet. Wenn der Versicherungsnehmer die Vertragsdauer erlebt, erhält er die garantierte Versicherungssumme sowie die bis dahin angefallene Gewinnbeteiligung. Die Gewinnbeteiligung kann (je nach Zinsniveau über die Vertragslaufzeit) aber höher oder tiefer ausfallen, als bei Vertragsabschluss geschätzt. Stirbt der Versicherungsnehmer vor Ablauf, erhalten seine Bezugsberechtigten (lt. Polizze) den Einmalerlag zuzüglich bis dahin angelaufener Gewinnanteile zurück. Davon werden noch Versicherungssteuer und Kosten der Versicherung abgezogen. Prämien und LaufzeitVon 1.000 Euro bis 10 Millionen Euro und mehr ist alles möglich. Bei extrem hohen Beträgen ist mit einiger Sicherheit eine höhere Grundverzinsung verhandelbar (je nach Marktlage). Die Laufzeit sollte mindestens 10 Jahre (zwecks steuerlicher Begünstigung der Erträge) betragen und ist nach oben offen. Manchmal ist es auch möglich, Verträge kurz vor Laufzeitende ein paar Jahre begünstigt zu verlängern (mit Altkonditionen) - auch Zuzahlungen sind bei einigen Versicherungen möglich (aber immer nur, wenn die Wirtschaftlichkeit für die Versicherung gegeben ist). Prinzipiell gilt: Je länger die Laufzeit, desto günstiger die Zinsentwicklung solcher Verträge. Die Zinseszinsen tun bei längeren Laufzeiten ihr gutes Werk. Das Alter ist bei Einmalerlägen kaum relevant - da kein Ablebensrisiko vorhanden ist, wirkt sich hohen Alter auch nicht auf die Erträge aus. Es gibt auch die Möglichkeit, einen Einmalerlag zu tätigen, welcher in eine sofortige Pensionszahlung (zeitlich befristet oder lebenslang) umgewandelt wird. Manchmal eine durchaus interessante Möglichkeit, wenn man in höheren Lebenalter zur staatlichen Pension noch eine private Pension installieren möchte. VeranlagungDer klassische Einmalerlag wird konservativ und sicher veranlagt. Im Deckungsstock der Versicherung werden sichere Wertpapiere (zumeist Anleihen) veranlagt. Die vertraglich garantierte Erlebenssumme sichert den Extremfall ab - die Gewinnanteile machen dann den Einmalerlag mehr oder minder attraktiv. Gewinnbeteiligungen werden beim Abschluss eines Vertrages nur geschätzt. Die effektive Entwicklung der Erträge über die gesamte Laufzeit Ihrer Privatpension kann man seriöserweise nicht voraussehen. Beim Vergleich von verschiedenen Versicherungen orientieren Sie sich an den Garantiesummen. SteuerIn der Einmalprämie sind 4% Versicherungssteuer enthalten. Bei Einhaltung der Mindestlaufzeit (10 Jahre) sind die Erträge von Einmalerlägen von der KESt. befreit. Wenn Sie einen Einmalerlag als lebenslange Rente machen, müssen Sie ab dem Zeitpunkt an dem mehr Auszahlungen getätigt wurden, als ursprüngliches Kaptial eingesetzt wurde (=kapitalisierter Rentenbarwert) für die Rente Einkommensteuer bezahlen. Der Versicherer muss diesbezüglich eine Meldung an das Finanzamt ergehen lassen. Wenn Sie einen Einmalerlag (=Einmalzahlung) geleistet haben, bei welchem eine lebenslange Rente vereinbart wurde, können Sie jeweils 1/10 des Betrages in 10 aufeinanderfolgenden Jahren im Rahmen der Sonderausgaben geltend machen. Sollten es jedoch dann doch zu einer Kapitalauszahlung kommen, wird diese dem Finanzamt gemeldet, was zum "Nachversteuern" führt. BonitätsproblemePrinzipiell sollte man einen Einmalerlag nur dann machen, wenn man auch tatsächlich damit rechnet, diesen über die vereinbarte Vertragsdauer nicht anzutasten. Sollte man aber doch Geld benötigen, ist dieses natürlich relativ rasch verfügbar (weil ja schon vorhanden): In vielen Fällen sollte man ein Polizzendarlehen in Betracht ziehn - denn ein solches könnte günstiger kommen (insbesondere bei kurzfristigen Engpässen) als ein Rückkauf oder gar ein Bankkredit. Die jeweils aktuellen Rückkaufswerte (zu denen sich noch etwaige Gewinnanteile gesellen) ersehen Sie übrigens in Ihrer Polizze. Ein guter Berater wird Ihnen bei Bonitätsengpässen eine individuelle Lösung errechnen. Geldmarie-Tipps:Als sichere Anlageform ist der Einmalerlag eine durchaus attraktive Möglichkeit. Vergeichen Sie mehrere Angebote - und achten Sie hier primär auf die aussagekräftigen Garantiesummen. Unverbindliche Gewinnschätzungen sollten Sie nicht in Ihrer Entscheidung beeinträchtigen. Stellen Sie sicher, ob das Produkt auch tatsächlich sicher veranlagt und nicht mit Fonds, Schweinebäuchen, Aktien, Firmenbeteiligungen etc. ausgestattet ist. Das erkennen Sie an der Garantiesumme bzw. dem Garantiegeber - die seriöse Versicherungen sollten da alle verlässlich sein. Bevor Sie einen Einmalerlag machen, sollten Sie aber auch andere sichere Möglichkeiten der längerfristigen Veranlagung in Betracht ziehen: Sichere Staatsanleihen, eine Anlage in Rentenfonds oder auch Bausparen auf 10 Jahre bringt oft gleichen (oder sogar mehr) Ertrag. Die Sicherheit eines klassischen Einmalerlages kann allerdings nur ein Versicherungsprodukt bieten. Geldmarie-Linktipp: Zuletzt verändert: 21. 05. 2010, 13h03
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