Wer einen Wohnsitz bzw. einen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, ist einkommensteuerpflichtig. Besteuert wird jeweils das oder die Einkommen (es kann jemand auch mehrere Einkommen haben) eines Kalenderjahres. Während man das Steueraufkommen aus nichtselbständig Erwerbstätigkeit in Österreich zumeist als Lohnsteuer tituliert (die Lohnsteuer ist eine Art der Einkommensbesteuerung), spricht man bei selbständig tätigen Personen in der Regel von der Einkommensteuer.
Die Einkommensteuer für das abgelaufene Kalenderjahr wird vom Steuerpflichtigen bis 30.4. des Folgejahres (bei elektronischer Erklärung bis 30.6) mittels Einkommensteuererklärung an das zuständige Finanzamt gesendet. Formulare und Infos dazu siehe Linktipps am Ende dieser Seite.
Je nach Vorauszahlungshöhe der Einkommensteuer im betreffenden Jahr folgt dann eine Nachzahlung bzw. Gutschrift für das Vorjahr. Hat man im Vorjahr mehr verdient als im Jahr zuvor, wird man mit einer Nachzahlung rechnen müssen. Auch die Vorschreibungen (sind immer bis zum 15.2, 15.5, 15.8 und 15.11 zu entrichten) für das aktuelle Jahr werden dann höher.
Bei geringen Einkünften gibt es eine Gutschrift und die Vorauszahlungen werden auch niedriger angesetzt. Ausnahme: Wenn sich Steuersätze bzw. Berechnungsgrundlagen (höhere Absetzbeiträge, Werbekosten etc.) stark ändern. So Sie z.B. ein Jahr besonders viel verdient haben und sich damit die Steuervorauszahlung für das aktuelle Jahr unverhältnismäßig erhöht, macht es in vielen Fällen auch Sinn, beim Finanzamt eine Herabsetzung der Einkommensteuer zu urgieren.
An dieser Stelle ein Tipp für Selbständige: Legen Sie sich im ersten vollen Geschäftsjahr ca. 50% der Gewinne für die Einkommensteuer und die Sozialversicherung beiseite. Aufgrund der geringeren Einschätzung folgen im nächsten Jahr nämlich mit einiger Sicherheit hohe Nachzahlungen - insbesondere die Höhe der Sozialversicherung ist ob der späten Nachzahlungen (auch im 3. und 4. Jahr) oft ziemlich unangenehm. Ihr Steuerberater (soweit vorhanden) kann Ihnen das sehr leicht ausrechnen - bei den Linktipps finden Sie gleichfalls ein Berechnungsprogramm.
Bei zusätzlichen Einkünften von mehr als 730 Euro (Stand 2020, 2021 = Veranlagungsfreibetrag) pro Jahr müssen auch nichtselbständige Erwerbstätige (=Angestellte, Arbeiter) unbedingt eine Einkommensteuererklärung abgeben. Beantragen Sie diesbezüglich (soweit nicht schon vorhanden) via formlosen Schreiben an das zuständige Finanzamt eine Steuernummer.
Wenn Sie ausschließlich Einkünfte aus freien Dienstverträgen oder Werkverträgen bis maximal 11.000 Euro pro Jahr erzielen, müssen Sie keine Einkommensteuererklärung abgeben.
*Achtung: Die Senkung des EST-Satzes für die unterste Stufe von 25% auf 20% gilt rückwirkend ab 1.1.2020!
Einkommen Euro | Berechnungsformel | Grenzsteuersatz |
---|---|---|
bis 11.000 | Keine Steuer | 0% |
11.001 bis 18.000 | (Einkommen - 11.000) mal 1.400 dividiert durch 7.000 | 20,00% |
18.001 bis 31.000 | (Einkommen - 18.000) mal 4.550 dividiert durch 13.000 + 1.400 | 35,00% |
31.001 bis 60.000 | (Einkommen - 31.000) mal 12.180 dividiert durch 29.000 + 5.950 | 42,00% |
60.001 bis 90.000 | (Einkommen - 60.000) mal 14.400 dividiert durch 30.000 + 18.130 | 48,00% |
90.001 bis 999.999 | (Einkommen - 90.000) mal 455.000 dividiert durch 910.000 + 32.530 | 50,00% |
über 1.000.000 | (Einkommen - 999.999) mal 0,55 + 487.530 | 55% |
Der Höchststeuersatz von 55% wurde ursprünglich auf 5 Jahre begrenzt (bis 2020), ist nunmehr einmal bis 2025 verlängert worden.
Einkommen Euro | Berechnungsformel | Grenzsteuersatz |
---|---|---|
bis 11.000 | Keine Steuer | 0% |
11.001 bis 18.000 | (Einkommen - 11.000) mal 1.750 dividiert durch 7.000 | 25,00% |
18.001 bis 31.000 | (Einkommen - 18.000) mal 4.550 dividiert durch 13.000 + 1.750 | 35,00% |
31.001 bis 60.000 | (Einkommen - 31.000) mal 12.180 dividiert durch 29.000 + 6.300 | 42,00% |
60.001 bis 90.000 | (Einkommen - 60.000) mal 14.400 dividiert durch 30.000 + 18.480 | 48,00% |
90.001 bis 999.999 | (Einkommen - 90.000) mal 455.000 dividiert durch 910.000 + 32.880 | 50,00% |
über 1.000.000 | (Einkommen - 999.999) mal 0,55 + 487.880 | 55% |
Der Grenzsteuersatz ist der maximal mögliche Prozentsatz innerhalb einer Einkommensgruppe. Er gibt den Prozentsatz der Besteuerung bei einem zusätzlichen Einkommen an (Infos - siehe Link unten). Im Regelfall liegt der tatsächliche Steuersatz aber klar unter dem jeweiligen Grenzsteuersatz.
Die Sätze der Einkommensteuer entsprechen übrigens den Sätzen der Lohnsteuer (identer Begriff).
Mit der 2019 avisierten Steuerreform sollen ab dem Jahr 2021 3 Steuersätze der ESt. reduziert werden:
Zwischen 11.001 und 18.000 Euro beträgt der Steuersatz dann ab 1.1.2020 (rückwirkend beschlossen) nur noch 20% (nach 25%).
Von 18.001 bis 31.000 Euro wird voraussichtlich ab 2022 ein Satz von 30% (nach 35%) herangezogen. Ab 2022 geplant, eher unsicher!
Von 31.001 bis 60.000 Euro kommen -ebenfalls ab 2022- dann 40% (nach 42%) zur Anwendung. Wohl ebenso frühestens ab 2022.
Einkommen 20.000 Euro: Zuerst 20.000 minus 18.000 = 2.000; dann (2000 mal 4.550) dividiert durch 13.000 = 700 + 1.750= 2.450 Euro.
Das wären hier 12,25% vom Einkommen.
Einkommen 35.000 Euro: Zuerst 35.000 minus 31.000 = 4.000; dann (4000 mal 12.180) dividiert durch 29.000= 1.680 + 6.300= 7.980 Euro.
Das wären demnach 22,80% vom Einkommen.
Seit 1.1.2010 gibt es übrigens in Sachen steuerlicher Begünstigung auch für Selbständige eine Art "13. und 14. Monatsgehalt". Ein automatischer Gewinnfreibetrag von 13% des Einkommens (bis 30.000 Euro) wird bei der Berechnung der Einkommensteuer positiv (für den Steuerzahler) berücksichtigt. Dieser muss nicht gesondert beantragt werden und ist auch nicht mehr an den Erwerb von bestimmten Wertpapieren gebunden.
Weder SP/VP-Regierung noch VP/FP konnten sich bisweilen auf ein Modell der automatischen Anpassung der kalten Progression einigen - das Thema wird wohl weiterhin nach hinten verschoben...
Die Kalte Progression wurde auch bei der geplanten Steuerreform (ab 2020/2021) nicht angegangen, auch die neue Regierung lässt hier keine positiven Signale raus. Die finanziellen Folgen der Corona-Krise werden die Abschaffung bzw. automatische Kompensation der kalten Progression wohl noch viel weiter nach hinten schieben...
Geldmarie-Linktipps: