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NegativsteuerWissenswertes über die NegativsteuerNicht jede Steuer in Österreich muss für die ArbeitnehmerInnen negativ sein: Paradebeispiel hiefür ist die sogenannte Negativsteuer. Vor allem Menschen mit sehr geringen Einkommen, welche keine Lohnsteuer zahlen müssen, können trotzdem von dieser im Rahmen einer Arbeitnehmerveranlagung (Jahresausgleich) profitieren. Wenn man als Arbeitnehmer keine Lohnsteuer zahlt jedoch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden (Voraussetzung für die Negativsteuer!), kann man sich 10% der Sozialversicherungsbeiträge vom Finanzamt zurückholen. Maximiert ist dies jedoch mit 110 Euro (Stand 2010, 2011, 2012). Interessant vor allem für Eltern in Karenz, Lehrlinge, Teilzeitbeschäftigte, geringfügig Beschäftigte oder Ferialpraktikanten - einfach einen Jahresausgleich ausfüllen und beim Finanzamt einreichen. Es kann also durchaus auch für "Nichtsteuerzahler" einen Sinn machen, eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen. Viele potentiell Begünstigte Menschen lassen die Negativsteuer mangels Wissen einfach links liegen und verzichten somit auf dieses Geld. Die Auszahlung der Negativsteuer kann übrigens auch bis 5 Jahre rückwirkend beantragt werden! Seit 2008 können Berechtigte übrigens auch im Rahmen der Negativsteuer einen Pendlerzuschlag geltend machen. Sofern man keine Lohnsteuer bezahlt, beträgt dieser bis max. 15% der Sozialversicherungsbeiträge. Mit der "klassischen" Negativsteuer zusammen also ein maximal möglicher Betrag von 240 Euro (ab 2011: 251 Euro). Eine besondere Form der Negativsteuer (im erweiterten Sinn) sind übrigens der Alleinverdienerabsetzbetrag sowie der Alleinerzieherabsetzbetrag. Diese Steuerabsetzbeträge werden in den entsprechenden Rubriken (einfach auf das Wort klicken) behandelt. Geldmarie-Linktipp: Zuletzt verändert: 02. 01. 2012, 16h50
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